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Rechtsanspruch auf Digitalisierung von Behördenverfahren gefordert

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Viele Behörden in Deutschland verwenden immer noch solche Dateien.
Viele Behörden in Deutschland verwenden immer noch solche Dateien.

Rechtsanspruch auf Digitalisierung von Behördenverfahren gefordert

Deutschland liegt hinterher in der Digitalisierung, auch innerhalb der Regierung und Verwaltung. Um dies zu beheben, sollen Bürger, Unternehmen und Unternehmen das Recht auf Digitalisierung beanspruchen können, sagen Forscher. Dadurch würden die Erfüllung festgelegter Ziele erreichbarer.

In der Digitalisierungsregion der Verwaltung empfehlen Forscher, Bürgern und Unternehmen ein Recht auf Digitalisierung zuzugestehen. Das würde der Verwaltungsdigitalisierung eine Sorge und Verantwortung verleihen, sagt ein Bericht der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech. "Ein Recht würde die Drangsalierung und Verantwortlichkeit erhöhen", sagte acatech-Vizepräsident Christoph M. Schmidt.

Das Studium zeigt auf, dass die Verwaltungsdigitalisierung zu langsam voranschreitet. Das Onlinezuganggesetz von 2017 besagte, dass insgesamt 575 Bundel von Verwaltungsdiensten bis Ende 2022 für Nutzer verfügbar sein sollten. Mehr als ein Jahr nach Ablauf dieser Frist sind nur 155 Dienste bundesweit verfügbar. Das neue Onlinezuganggesetz (OZG 2.0), das sich auf Bundesverwaltungen bezieht, wurde im März vom Bundesrat abgelehnt und ist derzeit zwischen Bundesrat und Bundestag im Gespräch.

Versäumte Termine führen zu keinen Konsequenzen

Die große Abweichung von den gewünschten Zielen kann darauf zurückgeführt werden, dass bisher die Versäumnisse bei der Digitalisierung von Verwaltungsdiensten zu keinen rechtlichen Konsequenzen geführt haben, laut Bericht. "Wenn sehr ambitionierte Ziele gesetzt werden, aber keine Konsequenzen für das Nicht-Erreichen des Ziels festgelegt sind, nimmt die Bindungswirkung der Zielangaben ab", sagte Schmidt, Professor am RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen und ehemaliger Chefredakteur der "Wirtschaftswoche".

Schmidt glaubt, dass, wenn bestimmte Termine für die Einführung digitaler Verwaltungsdienste nicht eingehalten werden, rechtliche Konsequenzen erwartet werden sollten. Beispielsweise ist die Modernisierung der Register geplant, bis 2028 sollen diese digitalisiert und verbunden sein, sodass Bürger und Unternehmen keine Dokumente und Zertifikate mehr bei jeder Antragstellung vorlegen müssen.

Die Umsetzung dieser Registermodernisierung verzögert sich ebenfalls. "Unternehmen, die häufig mit der öffentlichen Verwaltung interagieren, sollten ein Recht erhalten", sagte Schmidt. "Firmen könnten potenziell Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Fristen verpasst werden."

Grundlegende Änderungen in der Verwaltung notwendig

"Die öffentliche Verwaltung ist äußerst um rechtliche Sicherheit, einheitliche Verfahren und sorgfältige Durchführung etablierter Verfahren besorgt", sagte Schmidt. Das macht sie sehr effektiv, Schmidt fährt fort, aber die zunehmende Anzahl von Regelungen und Anforderungen, kombiniert mit den demografischen Veränderungen innerhalb der Verwaltung, machen es zunehmend schwieriger, alle Aufgaben in dieser Weise auszuführen. Daher benötigen wir effizientere und agile Prozesse.

In der Digitalisierung gab es bisher einen starken Fokus auf Benutzeroberflächen, ohne dass sich gleichzeitig die Grundprozesse änderten. "Wenn die Behörde dann die digital eingereichten Anträge auf Papier druckt und sie manuell verarbeitet, stellt dies keine Digitalisierung wie wir sie brauchen dar. Stattdessen sollte es um eine end-to-end-Digitalisierung gehen, die den Antrag, Verarbeitung und Entscheidungsprozess ohne Papier umfasst", sagte Schmidt. Dadurch könnten administrative Verfahren deutlich beschleunigt werden. "Es ist nicht nützlich, wenn das Terminbuchung digital ist, aber der Besuch im Büro noch eine beträchtliche Zeit in Anspruch nimmt."

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