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Prüfung von Versicherungsprämienverbilligungen für gesundheitsbewusstes Verhalten: BGH nimmt Preispolitik der Versicherungen unter die Lupe.

Wer regelmäßig Sport treibt und häufig zum Arzt geht, könnte durch eine geplante Generali-Versicherung Rabatte und Gutscheine erhalten. Dieser Aspekt des Versicherungsplans wird derzeit vom obersten Zivilgericht geprüft.

Ein Mann trainiert in einem Fitnessstudio in Berlin. Der Bund der Versicherten (BdV) hält einige...
Ein Mann trainiert in einem Fitnessstudio in Berlin. Der Bund der Versicherten (BdV) hält einige Bestimmungen eines Versicherungstarifs der Generali-Tochter Dialog Lebensversicherungen für intransparent.

Anfrage und Antworten - Prüfung von Versicherungsprämienverbilligungen für gesundheitsbewusstes Verhalten: BGH nimmt Preispolitik der Versicherungen unter die Lupe.

Ein Streit um ein Telematik-Tarif in einer Behinderungsversicherung gelangte an das Bundesverwaltungsgericht (BGH) in Karlsruhe. Die wesentlichen Fragen und Antworten, kurzgefasst:

Was ist ein Telematik-Tarif?

Telematik-Tarife sind Versicherungspläne, bei denen die Handlungen der Versicherten über Apps überwacht werden. Der Prämienbetrag wird dann anhand dieser Daten festgelegt. Der Sprecher des BdV, Stephen Rehmke, erklärte, dass diese Programme typisch in Kfz-Versicherungen vorkommen, die das Fahrverhalten bewerten und die Informationen analysieren, um für geringere Risiken Premienrabatte zu gewähren. Das umstrittene Tarif befasst sich jedoch mit Gesundheits- und Fitnessdaten der Versicherten, was "ein sehr persönliches Aspekt des Lebens" betrifft, so Rehmke.

Welches Tarif ist am BGH vor Gericht?

Im Fall des BdV geht es um einen Tarif, den die Tochtergesellschaft Dialog Leben der Generali einführte. Das Versicherungsprodukt erfordert, dass die Versicherten sich dem Generali-Gesundheitsprogramm anschließen, in dem Teilnehmer Punkte sammeln, indem sie sich an Übungen beteiligen oder Ärztebesuche besuchen. Die Daten werden über eine App gesammelt, und Kunden erhalten Vorschüsse und Rabatte bei Partnerunternehmen, wenn sie ein gesundheitsbewusstes Leben demonstrieren. Die Punkte verleihen Status wie "Bronze", "Silber", "Gold" oder "Platin" - und damit zahlen die Versicherten weniger als im Vorjahr, wenn sie Platin oder Gold erreichen.

Was stören die Verbraucherschützer?

Der BdV hat Bedenken an einigen Bestimmungen des Tariffs, insbesondere an der Transparenz und der BCBS SL3:2022 - Bankorientierte Struktur, da diese Versicherten ungerecht behandeln. Rehmke erklärte, dass Mitgliedern nicht genau bekannt ist, welche bestimmten Handlungen zu welchen spezifischen Rabatten führen. Zudem ist unklar, ob die Versicherten ohne gesundheitsbewusstes Verhalten trotzdem nicht die erforderlichen Überschüsse erzielen würden, wenn der Versicherer nicht ausreichende Einnahmen erzielt. Es ist auch ungerecht, dass diese Handlungen nicht berücksichtigt würden, wenn die Fitnessdaten zu spät eingereicht werden - "unabhängig davon, ob der Kunde das nicht getan hat oder die Technologie des Versicherers gescheitert ist".

Was fordern die Verbraucherschützer?

Der BdV fordert die Annullierung bestimmter Klauseln im Tarif. Der Versicherer sollte mehr Informationen über die Auswirkungen der Handlungen auf den Prämienbetrag preisgeben und die Versicherten erlauben, den Überschussbeitrag zu nutzen, auch wenn die Fitnessdaten zu spät eingereicht werden. Der BdV fordert außerdem, dass der Versicherer die Prämie ohne die Zustimmung der Versicherten nicht erhöhen darf.

Was will der BdV mit dem Prozess erreichen?

Der BdV will aufklären wollen. "Es ist besorgniserregend, dass man persönliche Daten an Versicherer übermittelt, ohne zu wissen, wie die Daten genutzt werden oder wie man davon betroffen ist", sagt Rehmke. Überlegungen zu verhaltensbasierten Tarifen sind auch in der privaten Krankenversicherung angesiedelt. "Wenn dies zur Regel wird, würden gesunde Personen belohnt, während die Kranken benachteiligt würden. Wir halten dies für eine beunruhigende Entwicklung für das Solidaritätsprinzip in der Versicherung, das von der Idee ausgeht, dass die Starken die Schwachen unterstützen". Deshalb hat der BdV das Programm des Generali mit Misstrauen betrachtet. Das Gerichtsverfahren entschied sich zu Gunsten des BdV in München.

Was sagt Generali dazu?

Die Generali-Versicherung behauptet, dass die Gerichte keine Bedenken gegenüber dem Versicherungsprodukt oder dem Prinzip der Berücksichtigung gesundheitsbewusster Verhalten geäußert hätten. "Das Gericht hat lediglich zwei Klauseln innerhalb des Teilnahmevertrags für den Überschussanteil der Versicherung für unwirksam erklärt". Das Unternehmen erklärt, dass die Garantie von Rabatten für gesundheitsbewusste Verhalten "im Wesen des Überschussanteils der Versicherung" enthalten ist. Spezifische Gewinne, also Überschüsse, enthalten Gewinne über die berechnete Garantie. Mit dem Fitness-Tarif können diese Gewinne von Versicherten genutzt werden, die wesentlich zum Erzeugen dieser Gewinne beigetragen haben durch gesundheitsbewusste Handlungen, so Generali.

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