Energie - NRW-Gesetz: Gemeinden müssen von Windenergie profitieren
Wer in Nordrhein-Westfalen eine neue Windenergieanlage baut oder komplett saniert, muss den Gewinn mit Anwohnern und umliegenden Gemeinden teilen. Dies sieht das Bürgerenergiegesetz vor, das der Landtag am Freitag in einer Abstimmung der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen beschlossen hat.
Alle Oppositionsparteien – die Sozialdemokraten, die Liberaldemokraten und die AfD – stimmten dagegen. Zuvor hatte FDP-Fraktionsvorsitzender Henning Höne mit einem Eilantrag beim Landesverfassungsgericht versucht, die Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Plenum am letzten Tag des Jahres zu verhindern.
Seiner Ansicht nach haben die Regierungsfraktionen zwölf Seiten mit Änderungsanträgen zu schnell eingereicht, um eine ordnungsgemäße Diskussion des Gesetzesvorschlags zu ermöglichen. Das Gericht folgte seinem Antrag jedoch nicht, so dass das Gesetz nun die dritte Lesung im Landtag durchlaufen hat. Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Tagesordnung der Beschlüsse der Staatsversammlung des Verfassungsgerichts
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Quelle: www.stern.de