Neues Balkonkraftwerksgesetz erfreut Mieter
Terrassenkraftanlagen erleben derzeit eine Blüte. Sie sind für das Klima und insgesamt auch für den Haushaltsplan des Eigentümers gut. Die Installation dieser kleinen Solarsysteme kommt jedoch mit einigen Hürden verbunden. Eine der größeren wird bald verschwinden, mit einer neuen Gesetzesänderung.
Mieter und Pächter werden in Zukunft ein grundlegendes Anrecht auf eine Wandmontage-Solaranlage haben, wenn sie eine in oder auf ihrem Miet- oder Pachtobjekt installieren wollen. Das Deutsche Bundestag hat eine gesetzliche Änderung verabschiedet, die Terrassenkraftanlagen in der Mietrechtspraxis bevorzugten Maßnahmen macht. Pächter können nur in Ausnahmefällen ablehnen.
Derzeit benötigen Mieter und Pächter das ausdrückliche Einverständnis des Eigentümers, um eine Wandmontage-PV-Anlage installieren zu können, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Wenn der Eigentümer oder Eigentümermehrheit eines Mehrfamilienhauses eine Terrassenkraftanlage installieren will, muss die Wohnungseigentümerverein zustimmen.
Die Miet- und Wohnungseigentumsgesetze werden jetzt geändert, sodass diese Projekte nicht leicht verhindert werden können. Der Status von Wandmontage-Solaranlagen wird bevorzugt gestellt. Bisher hatten solche Maßnahmen wie barrierefreie Umrüstungen, Burgalar-Schutz oder Ladestationen für Elektroautos diesen Status inne.
Pächter und Wohnungseigentümervereine können weiterhin Einfluss auf die Frage, wie die Systeme installiert werden, nehmen. Allerdings ist nun grundsätzlich klargestellt, ob das System überhaupt installiert werden kann. Ausnahmen gelten für denkmalgeschützten Bauten.
Die Bundes solarindustrie Verband begrüßte die Entscheidung. Das Bundestag beseitigt eine häufige Hürde für die Installation von Terrassenkraftanlagen. Die Vereinigung erwartet eine starke Nachfrage. Laut den neuesten Angaben wurden 563.000 Wandmontage-Solaranlagen beim Bundesnetzagentur registriert. Ein neuer Rekord wurde in der zweiten Quartalperiode dieses Jahres aufgestellt: 152.000 Systeme gingen online zwischen April und Juni.
Diese Änderung in der Mietrechtspraxis erlaubt Mietern und Pächtern, ohne das ausdrückliche Einverständnis des Eigentümers, eine Wandmontage-Solaranlage anzufordern, da sie nun bevorzugten Status genießen. Diese Änderung ist erwartet, die Nachfrage nach Terrassenkraftanlagen zu steigern, mit 152.000 Systemen, die online gingen in der zweiten Quartalperiode des Jahres alleine.
Mit dieser neuen Gesetzgebung können Pächter und Wohnungseigentümervereine noch Einfluss auf die Frage, wie die Solaranlagen installiert werden, nehmen, aber das Grundrecht, die Systeme zu installieren, ist nun grundsätzlich geklärt, außer bei den denkmalgeschützten Gebäuden.