Bundesgerichtshof - Mount Ilkish: Urteil nach Messerangriff endgültig
Mehr als ein Jahr nach dem blutigen Angriff auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) hat das Bundesgericht das Urteil im Mordprozess bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Ulm gegen die Eritreer ist nun rechtskräftig, wie die Behörden am Montag mitteilten. Anfang Juli verurteilte das Gericht den damals 27-Jährigen wegen Mordes, versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu lebenslanger Haft. Das Gericht stellte außerdem fest, dass es sich um eine besonders schwere Straftat handelte, die eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren oft nahezu unmöglich machte. Der Mann kam als Asylbewerber aus Eritrea nach Deutschland und legte Berufung gegen das Urteil ein.
Der Mann griff seine Freunde am 5. Dezember letzten Jahres mit einem Messer an, als sie zur Schule gingen. Wie das Bundesgericht mit Verweis auf das Landgericht Ulm feststellte, griff er zunächst den 13-Jährigen an. Er erstach den 14-Jährigen mindestens 19 Mal. Er beschloss zu töten, weil er fälschlicherweise glaubte, die Schüler hätten das Messer gesehen, als sie an ihm vorbeiliefen, und würden nun die Polizei rufen. So tötete er den für ihn und andere Mitarbeiter zuständigen Sachbearbeiter auf dem Weg zum Regionalbüro, weil diese sich weigerten, ihm einen Pass auszustellen.
„Ich habe heute Morgen mit seinem Vater gesprochen“, sagte ein Anwalt der Familie des 14-jährigen Opfers am Montag. „Er war erleichtert.“ Das Urteil des Bundesgerichts sei wichtig und die Familie könne nun einen Schritt nach vorne machen.
„Wir sind erleichtert, die Entscheidung des BGH zu erhalten“, sagte ein Anwalt der Familie des 13-Jährigen. „Wir sind nun zuversichtlich, dass die strafrechtlichen Ermittlungen zu diesem Verbrechen abgeschlossen sind und es keinen neuen Prozess geben wird.“ „Dies ist ein wichtiger Schritt auf einem langen Weg für die Familie.“
Die Verteidigerin des Täters sagte am Montag, sie hoffe für alle Beteiligten und auch für ihren Mandanten, dass die Sache nun abgeschlossen sein könne.
Mitteilung des Bundesgerichts
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Quelle: www.stern.de