Mobilfunknetzausbau unterliegt strengeren Anforderungen der Netzagentur
Die Bundesnetzagentur erwägt, Mobilfunkanbieter von künftigen Versteigerungen auszunehmen und die Nutzung von Frequenzen zu erweitern. Im Gegenzug müssen diese Unternehmen Ausbauziele erfüllen, um die Versorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern.
Derzeit können die großen deutschen Telekommunikationsanbieter ihre bestehenden Mobilfunkfrequenzen weiter nutzen, ohne an neuen Versteigerungen teilzunehmen. Sie werden jedoch an Bedingungen geknüpft, wenn ihre Nutzungsrechte um fünf Jahre verlängert werden. Die Hauptziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucher und die Förderung des Wettbewerbs, was den ländlichen Regionen zugute kommen würde.
Die Deutsche Telekom, Vodafone und O2 Telefonica müssen bis zum Ende des Jahrzehnts mindestens 99,5 % des Bundesgebiets mit einem Anschluss von mindestens 50 Mbit/s versorgen. Darüber hinaus müssen sie bis 2029 99 % der ländlichen Haushalte in jedem Bundesland Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von 100 Mbit/s anbieten.
Mit diesen Anforderungen werden zum ersten Mal flächenbezogene Verpflichtungen eingeführt, anstatt sich auf haushaltsbezogene Statistiken zu stützen. Diese Umstellung soll eine bessere Versorgung dünn besiedelter Gebiete gewährleisten. Klaus Müller, Leiter der Behörde, verteidigte die Ziele als "ehrgeizig, aber angemessen".
Trotz der Behauptung der Behörde, dass 99 % der Fläche Deutschlands bereits mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sind, ist diese Zahl in Branchenkreisen umstritten. Die tatsächliche Unterversorgung variiert je nach den Messparametern. Laut Website der Behörde waren Anfang des Jahres nur 91,6 % der Fläche Deutschlands mit 4G-Mobilfunk der Deutschen Telekom abgedeckt, Vodafone 91,3 % und O2 86,4 %.
Um den Wettbewerbsnachteilen des Neueinsteigers 1&1 beim Netzbetrieb entgegenzuwirken, schlägt die Behörde außerdem vor, die drei anderen Anbieter zu verpflichten, 1&1 die Mitnutzung bestimmter Frequenzbereiche zu gestatten. Schließt einer der bundesweit tätigen Konzerne eine Vereinbarung mit 1&1, gilt die Auflage als erfüllt. Im vergangenen Jahr hatte 1&1 die Zusammenarbeit mit Telefonica beendet und stattdessen ein "National Roaming"-Abkommen mit Vodafone geschlossen.
Öffentlichkeit, Unternehmen, Wissenschaft und Gesellschaft haben bis Anfang Juli Zeit, sich zu dem Entwurf der Behörde zu äußern. Nach Anhörung des parlamentarischen Beirats und der Bundesländer wird der Exekutivausschuss die endgültige Entscheidung treffen.
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Quelle: www.ntv.de