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Merz hat sich seit über zwei Jahrzehnten für das Grundrecht auf Asyl eingesetzt.

Der CDU-Chef Friedrich Merz hatte zunächst für eine Pause bei Asylbewerbungen plädiert, seine Meinung später jedoch zurückgenommen. Dies war kein Versprecher; Merz und die Asylklausel 16a des Grundgesetzes hatten stets ein distanziertes Verhältnis.

- Merz hat sich seit über zwei Jahrzehnten für das Grundrecht auf Asyl eingesetzt.

Friedrich Merz schrieb einen E-Mail-Versuch, ausgelöst durch den tragischen Vorfall in Solingen, bei dem ein nicht ausreisepflichtiger mutmaßlicher syrischer Asylsuchender angeblich drei Menschen getötet hatte. In seinem am vergangenen Sonntag auf der CDU-Website veröffentlichten E-Mail appellierte Merz an Bundeskanzler Scholz, umgehend Entscheidungen zu treffen, um ähnliche Vorkommnisse wie in Solingen in Zukunft zu vermeiden. Dies umfasste die vorübergehende Einstellung der Aufnahme von Personen aus Afghanistan und Syrien. Die E-Mail lautete: "Wir werden keine Flüchtlinge mehr aus diesen Ländern aufnehmen."

Vorübergehende Einstellung der Aufnahme und Einschränkung von Asylrechten - Ein Merz-Merkmal?

Dieser Aufruf würde im Grunde das individuelle Asylrecht, das in der deutschen Verfassung verankert ist, einschränken. Entsprechend wurde Merz' Vorschlag von Koalitionsmitgliedern bis hin zum Bundeskanzler und sogar innerhalb der Partei diskutiert. In der Zwischenzeit hat Merz seine Forderung abgeschwächt und nun von einem "de facto vorübergehenden Stopp" der Aufnahmen gesprochen.

Doch die Geschichte von Friedrich Merz und dem Asylrecht ist lang und komplex - wenn auch nicht einvernehmlich. In Wahrheit hat Merz, der Vorsitzende der CDU, Artikel 16a häufig infrage gestellt. Und während er seine Absichten später anders darstellte, handelt es sich nicht um einen Einzelfall.

Im März 2000, frisch gewählt als Nachfolger von Schäuble, äußerte sich Merz in einem Interview mit "Die Woche" zum Thema Immigration und stellte fest: "Es müssen Grundbedingungen geschaffen werden. Eine davon ist: Die Immigration nach Deutschland sollte nicht erhöht werden. Wenn wir qualifizierte Arbeitskräfte anlocken wollen, können wir das Asylrecht nicht unangetastet lassen." Als er gefragt wurde, ob dies die Abschaffung von Artikel 16a der deutschen Verfassung bedeute, antwortete Merz: "Ja, zugunsten einer gesetzlichen Garantie."

Ein ähnlicher Vorschlag wurde 1990 von Bayern in einer Bundesinitiative vorgelegt, die eine Reduzierung des Asylrechts auf eine institutionelle Garantie mit einer Reservation in der Gesetzgebung forderte. Diese Initiative scheiterte.

"Unsere Generation will die Last der Vergangenheit nicht mehr tragen"

Merz plädierte 2002 für die Immigration von erwünschten Personen unter der Bedingung, dass unerwünschte Personen identifiziert werden. Er fügte hinzu: "Die alte Bundesrepublik war aufgrund der Lektionen aus dem Nationalsozialismus nicht mutig genug, dies zu tun. Unsere Generation möchte diese Last der Vergangenheit nicht mehr tragen."

Diese Aussage wurde scharf kritisiert von Paul Spiegel, damals Vorsitzender des Zentralrats der Juden, der sie als "Schlag ins Gesicht für Opfer und Überlebende des Nationalsozialismus" bezeichnete. Spiegel kritisierte mit dieser apologetischen Haltung den Versuch, sich von den Lehren der deutschen Geschichte zu befreien.

2002 verlor Merz seinen Posten als Fraktionsvorsitzender an Angela Merkel und verließ den Bundestag, um in die Wirtschaft zu gehen. 2018 kehrte Merz zurück und erklärte seine Kandidatur für den Vorsitz der Partei nach Merkels Ankündigung, sich aus dem Rennen zurückzuziehen. Auf einer Versammlung mit drei Bewerbern - Merz, der späteren Siegerin Annegret Kramp-Karrenbauer und dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn - nahm Merz das Asylgesetz erneut in den Blick und sagte: "Ich glaube schon lange, dass wir uns damit auseinandersetzen sollten, ob dieses Asylrecht in seiner bestehenden Form fortbestehen kann, wenn wir wirklich eine europäische Immigration- und Flüchtlingspolitik wollen. Wenn es eine europäische Asylpolitik gäbe, müsste das deutsche Asylrecht angepasst werden."

Der nächste Schritt zur Herausforderung des Asylgrundrechts soll durch die europäische Hintertür kommen

Merz' Aussagen lösten eine ziemliche Aufregung aus, und er betonte: "Ich zweifle das Asylrecht als Grundrecht keineswegs an, denn wir machen Politik aus christlicher Verantwortung und im Lichte der deutschen Geschichte. Meine Absicht war lediglich, eine Debatte über das Nebeneinander von Grundrecht auf Asyl und Europarecht anzuregen."

Im Juli 2023 präsentierte Thorsten Frei, der parlamentarische Geschäftsführer der Union, einen Vorschlag, um Artikel 16a durch die europäische Hintertür zu umgehen. Frei schlug vor, das Recht von Einzelnen, auf europäischem Boden Asyl zu beantragen, abzuschaffen und durch Aufnahmequoten zu ersetzen. Diese Quoten, die zwischen 300.000 und 400.000 Flüchtlinge pro Jahr umfassen würden, würden direkt in ausländischen Ländern ausgewählt und subsequently in Europa verteilt.

Als Merz nach dem Vorschlag von Frei gefragt wurde, antwortete er: "Es lässt sich ableiten, dass diese Idee möglicherweise mit mir abgestimmt wurde." Er fügte hinzu: "Dies ist ein wichtiger und lobenswerter Beitrag zur Bewältigung eines Problems, das seit Jahren besteht und für das es derzeit keine überzeugenden Lösungen gibt." Allerdings haben renommierte Rechtswissenschaftler wie Daniel Thym, Professor für Recht in Konstanz, den Vorschlag kritisiert.

Zunächst einmal drehen sich Merz' Vorschläge mainly um einen Artikel in einem Grundgesetz, dessen Bedeutung bereits seit längerer Zeit gering ist. 2024 gelang es lediglich etwas mehr als tausend Asylsuchenden, aufgrund politischer Verfolgung durch den Staat Unterschl

Tiefgreifender in die Daten gehend, so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), erhielten etwa 23.000 Personen aufgrund der Verfolgung durch nicht-staatliche Akteure wie Rebellen Gruppen Schutz als Flüchtlinge. Weitere 50.000 Personen erhielten subsidiären Schutz aufgrund anhaltender Konflikte in ihren Heimatländern. Bedauerlicherweise wurden in etwa 100.000 Fällen die Asylanträge abgelehnt oder die Asylsuchenden wurden im Rahmen des Dublin-Verfahrens in andere EU-Länder zurückgeschickt. Zum Beispiel sollte der angebliche Terrorist aus Solingen ursprünglich nach Bulgarien deportiert werden, doch die Überstellung fand nie statt. Dies lag nicht an den Einschränkungen des Grundgesetzes, sondern an einer administrativen Fehlleistung.

Rechtsexperten argumentieren, dass die Abschaffung von Artikel 16a heute keinen Significanten Umbruch verursachen würde, da das breitere Europäische Recht weiterhin gelten würde. Zum Beispiel garantiert Artikel 18 der EU-Grundrechtecharta das Recht auf Asyl gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Außerdem dient eine bestehende EU-Richtlinie als individuelles Recht auf Asyl, das den Bestimmungen des Grundgesetzes entspricht. Dies legt nahe, dass Merz das individuelle Recht auf Asyl und Artikel 16a möglicherweise als Deckmantel für ein Problem nutzt, das durch alternative Maßnahmen angegangen werden könnte, ohne das Grundgesetz zu ändern.

Die Kommission hat Merz' Vorschlag zur vorübergehenden Einstellung der Aufnahme von Personen aus Afghanistan und Syrien nach seinem Aufruf nach dem Solingen-Vorfall in Betracht gezogen. Im Jahr 2000 erkannte die Kommission Merz' Haltung zur Immigration an, als er vorschlug, das Recht auf Asyl zugunsten einer legislativen Garantie anzugehen.

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