Bildung - Menschenrechtsgerichte: Dürfen Lehrer streiken?
Verstößt Deutschland gegen die Menschenrechte, wenn es verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern nicht erlaubt, zu streiken? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird diese Frage heute in Straßburg voraussichtlich beantworten.
Worum es in dem Fall geht
Drei Lehrer und eine Lehrerin aus Deutschland verschiedenen Bundesländern haben eine Klage eingereicht. Sie haben 2009 und 2010 gestreikt, um bessere Arbeitsbedingungen zu fordern. Da sie aber Beamte sind, können sie nicht aufhören zu arbeiten. Daher wurden Disziplinarmaßnahmen gegen sie ergriffen.
Sie klagten auf dem Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht. Dieses bestätigt jedoch das Streikverbot für Beamte im Jahr 2018. Damals wurde festgestellt, dass das Beamtenverhältnis ein auf Rechten und Pflichten beruhendes System ist und keine "Leistungsgesellschaft" zulässt. Die Lehrkräfte klagten daraufhin vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Unterstützt wurden sie dabei von der Bildungsgewerkschaft GEW und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Was nun entschieden werden kann
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg, Frankreich, ist Teil des Europarats und unabhängig von der EU. Der Europarat und der EuGH setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedsstaaten ein.
Die Rechte der Lehrkräfte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot. Sie beklagten, dass das Streikverbot unverhältnismäßig und diskriminierend gegenüber Lehrern ohne Beamtenstatus sei.
Beim Gerichtshof werden die Fälle direkt an die Große Kammer verwiesen, in der ein Dutzend Richter aus den Mitgliedstaaten sitzen. Dies zeigt die besondere Bedeutung, die diesem Verfahren beigemessen wird. Fälle aus Deutschland werden nur selten vor der Großen Kammer verhandelt.
In einem ähnlichen Fall in der Türkei haben die Richter vor einigen Jahren entschieden, dass Beamte streiken dürfen, solange sie keine hoheitlichen Aufgaben bei den Streitkräften, der Polizei oder der staatlichen Verwaltung wahrnehmen.
Was das Urteil für Deutschland bedeutet
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kann die Urteile der deutschen Gerichte nicht aufheben. Deutschland ist jedoch Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), deren Einhaltung vom EGMR überprüft wird. Dies bedeutet, dass alle Urteile der Straßburger Richter verbindlich sind. Die Menschenrechtskonventionen müssen daher berücksichtigt werden. Sollten die Gerichte gegen die Lehrkräfte entscheiden, könnte dies bedeuten, dass Deutschland mit Geldstrafen belegt wird.
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Quelle: www.stern.de