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Mehrwegangebotspflicht? - Rufen Sie nach Verbesserungen

Einwegplastikverpackungen für Mahlzeiten zum Mitnehmen sollten gesetzlich eingeschränkt werden. Doch Umwelt- und Verbraucherschützer beklagen, dass die Mehrwegvorgaben weiterhin wirkungslos bleiben.

Seit diesem Jahr hat die Gastronomie damit begonnen, die Pflicht zur Bereitstellung von....aussiedlerbote.de
Seit diesem Jahr hat die Gastronomie damit begonnen, die Pflicht zur Bereitstellung von Mehrweg-Essen zum Mitnehmen umzusetzen. Foto.aussiedlerbote.de

Umwelt - Mehrwegangebotspflicht? - Rufen Sie nach Verbesserungen

Selbst fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Mehrweg-Lebensmittelabkommens klagen Umweltschützer und Verbraucherschützer immer noch über mangelnde Umsetzung und Kontrolle. So sprach etwa Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft beim Deutschen Umweltbundesamt, vom „Versagen des Wassers“ und forderte Verbesserungen.

„Leider hielt die schlimme Situation, die zu Beginn des Jahres begann, bis zum Jahresende an“, sagte Fischer der Deutschen Presse-Agentur. Bei mehreren Testbesuchen berichteten Gastronomiebetriebe von Wiederverwendbarkeitsraten im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Im Vergleich zu den ursprünglichen Zielen seien dies „düstere Ergebnisse“.

Seit Anfang des Jahres sind Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen zum Mitnehmen verkaufen, dazu verpflichtet, Einweg- und Mehrwegverpackungen bereitzustellen – sofern sie Einwegverpackungen aus Kunststoff verwenden. Für alle Getränkearten muss es wiederverwendbare Alternativen geben. Ausnahmen gelten für kleine Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 80 Quadratmetern und maximal 5 Mitarbeitern. Allerdings muss den Kunden dort die Möglichkeit gegeben werden, ihre Behälter selbst zu befüllen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 €.

Mangelnde Kontrolle, fehlende Sanktionen

Fisher sagte, das Hauptproblem des Gesetzes sei das Fehlen von Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen. „Ohne Druck, ohne Zwang wird sich nichts daran ändern, dass viele Gastronomen ihre Verpflichtung, Mehrwegprodukte anzubieten, nicht ernst nehmen.“ Darüber hinaus bleiben Verbraucher schlecht informiert und bemerken Mehrwegprodukte oft gar nicht. Informationen zur Verwendung Behälter. Der Anbieter versuchte offenbar, „die Wiederverwendung unmöglich zu machen, indem er die Informationen dürftig machte und sie leicht übersehen ließ“.

Fischer sagte, dass es bei fast 100 Testbesuchen im Laufe des Jahres keinen einzigen Fall gegeben habe, bei dem das einfachste Mittel zur besseren Kundeninformation, nämlich die mündliche Information eines Verkäufers, gefunden worden sei. „Diese aktive Kundeninformation gibt es nicht.“ Daher müsse der Gesetzgeber die Informationspflichten strenger regeln.

Es gibt auch Probleme mit den vielen verschiedenen Mehrwegbehältern. „Viele Einzelhändler arbeiten nicht zusammen, sondern arbeiten im Wesentlichen Seite an Seite mit ihren eigenen Systemen“, was nicht verbraucherfreundlich ist. Fisher sagte, es sei wichtig, diese Verwirrung zu überwinden und einheitliche Branchenlösungen mit einem umfassenden Netzwerk von Rückgabeoptionen zu verfolgen.

Gesetze müssen verbessert werden

Auch finanzielle Anreize wie in Tübingen hält er für wichtig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied im Mai, dass eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, Besteck und Besteck zulässig sei. Franchisenehmer der Fast-Food-Kette McDonald's haben Verfassungsbeschwerde eingereicht, über die jedoch noch entschieden werden muss.

Auch die Verbraucherzentrale NRW sieht gravierende Mängel im Gesetz – vor allem gilt es nur für Einweg-Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff, obwohl andere Verpackungsarten im Einklang mit Philipp Hult stehen (Philip Heldts Ressourcenschonung ist ebenso ökologisch schädlich, wenn nicht schlimmer. sagt ein Berater der Verbraucherzentrale NRW. Dies hat zu einer Verlagerung hin zu Kartonverpackungen geführt. „Das ist also eine riesige Lücke, die der Gesetzgeber für Restaurantbetriebe geschaffen hat“, sagte Helter.

Verbraucherschützer überprüften rund 400 Unternehmen. Aufgrund ihrer Größe und Umgebung sollte etwa die Hälfte wiederverwendbare Speisen zum Mitnehmen anbieten, aber nur etwa die Hälfte tut dies tatsächlich. „Das ist natürlich verrückt. Wenn man darüber nachdenkt, würden sich bei anderen Gesetzen 50 Prozent der Betroffenen nicht an das Gesetz halten“, sagte Helter und forderte eine Verbesserung des Gesetzes.

Die Regelungen sind nicht klar

Es gibt kaum Kontrolle, nicht nur weil die Regulierungsbehörden unterbesetzt sind, sondern auch weil die gesetzlichen Bestimmungen komplex sind und Fragen aufwerfen. Das Fehlen „klarer Vollzugsanweisungen zum genauen Vorgehen“ schränkte die Handlungsfähigkeit der Behörden ein.

Auch der Gastronomieverband Dehoga hält die Regelungen für unklar. Offizielle Leitlinien wurden erst im Mai 2023 veröffentlicht, einige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. „Damit sind aber leider nicht alle Fragen beantwortet, die sich in der Praxis bei der Umsetzung stellen, sodass rechtliche Unsicherheiten bestehen bleiben“, erklärt Uta Stenzel, Referentin für Lebensmittel- und Verbraucherschutzrecht beim Branchenverband Dehoga.

Insgesamt bedeute das Gesetz einen erheblichen Aufwand und Kosten – „mit denen Unternehmen derzeit vor weiteren erheblichen Herausforderungen zu kämpfen haben.“ Der Bedarf an Mehrwegprodukten bleibe in den meisten klassischen Restaurants und Cafés begrenzt. Um die Wiederverwendbarkeit und Akzeptanz zu erhöhen, seien Strukturen und Prozesse erforderlich muss verbessert werden – von einfach zu verwendenden Recyclingbehältern. Wünschenswert ist ein Mehrwegflaschen-ähnliches System. Als Beispiel nannte Stenzel das Mehrweg-To-Go-Programm, das die einfache Rückgabe von Mehrweg-Lebensmittelsystemen in Pilotmärkten erprobt von Hessen und Rheinland-Pfalz.

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Quelle: www.stern.de

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