McDonald's verliert den Rechtsstreit um die Marke "Big Mac".
McDonalds berühmter Big Mac-Burger hat verschiedene Varianten und dient sogar als Symbol für die wirtschaftliche Stellung eines Landes. Leider könnte der schnelle Lebensmittelkonzern seine europäischen Markenschutzrechte für die klassische Fleischversion verlieren.
In der "Big Mac"-Markenstreitigkeit entschied das Europäische Gerichtshof in Luxemburg gegen McDonalds, was zu einer reduzierten Markenschutzberechtigung führt. Dadurch wird McDonalds nicht mehr exklusiv über den "Big Mac" für Geflügelprodukte in Europa haften. (Prozess T-58/23)
Der Streit begann 2017, als der irische Fastfood-Kette Supermac's versuchte, den "Big Mac"-Markenschutz aus dem EU-Intellectual Property Office (EUIPO) zu entfernen. McDonalds konnte nicht beweisen, dass sie die Marke für fünf Jahre konstant verwendet haben, was zur Ablehnung des Markenschutzes führte.
Das Problem begann, als Supermac's argumentierte, dass "Big Mac" in der EU nicht für fünf Jahre konstant verwendet wurde. Sie reichten eine Petition beim EUIPO ein, was zu einem teilweisen Sieg im Frühjahr 2019 führte. Obwohl der "Big Mac"-Markenschutz für Geflügelprodukte erlaubt blieb, wurde das Urteil von Supermac's als unzufriedenstellend empfunden, weshalb sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (ECJ) für eine Überprüfung brachten.
Das Gericht sah McDonalds Beweise für die Nutzung der Marke für Hühnersandwiches als unzureichend an, da keine Verkaufsvolumendaten vorgelegt wurden.
EU-Marken, auch bekannt als Unionsmarken, decken die Verwendung über die gesamte Europäische Union hinweg sowie lokale Marken ab. McDonalds kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (ECJ) gegen die Entscheidung appellieren.
Der "Big Mac" ist zu einem Riesenhit geworden und hat sich sogar in wirtschaftliche Gleichungen eingebaut. Das britische Magazin "The Economist" entwickelte einen Preisindex, der die Kaufkraft verschiedener Länder mithilfe des Burgers vergleicht.