Mann wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt
Die Tatsache, dass seine Frau ein Leben nach ihren eigenen Wünschen führen möchte, kommt den Kosovaren nicht entgegen. So erstach er die dreifache Mutter auf einem Parkplatz in Aachen und filmte die sterbende Frau. Dafür muss der 37-Jährige nun eine lebenslange Haftstrafe verbüßen.
Das Landgericht Aachen hat einen 37-jährigen Mann wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 28-Jährige wurde vor den Augen mehrerer Zeugen 20 Mal niedergestochen und starb auf einem Baumarktparkplatz. Die Frau verließ ihren Mann, der aus dem Kosovo stammte, und zog mit ihren drei Kindern in ein Frauenhaus.
Der Angeklagte bekannte sich zu Beginn des Prozesses in einer kurzen Stellungnahme zu seiner Schuld, sagte aber, er könne sich an die Einzelheiten nicht erinnern. Das getrennt lebende Paar verabredete sich am 20. Mai auf einem Parkplatz gegenüber dem Polizeipräsidium Aachen zur Übergabe seiner Tochter. Doch der Mann trug das Kind nicht und griff den 28-Jährigen stattdessen mit einem Metzgermesser an. Sechs von ihnen wurden erstochen, wie das Gericht erfuhr. Einige Knochen wurden durch die Gewalt abgetrennt.
Der Angeklagte fuhr dann langsam an der sterbenden Frau vorbei und filmte dies mit seinem Mobiltelefon, wie das Gericht erfuhr. Das Mobiltelefon und die Tatwaffe wurden nie gefunden. Er stellte sich einige Stunden später. Der Vorsitzende Richter erklärte, der 28-Jährige habe eine Ausbildung zum Arzt absolviert und wolle ein Leben in freier Entscheidungsfindung führen. Doch der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist, habe aus Eifersucht ein „unerträgliches und kontrollierendes Verhalten“ gegenüber der Frau mit deutschen und kosovarischen Pässen an den Tag gelegt.
Er sei verzweifelt, „und unendlich wütend, dass sie es gewagt hatte, sich seinem Griff zu entziehen.“ Er beschloss, dass er sie töten würde, wenn es ihm nicht gelänge, die Meinung des 28-jährigen Mädchens zu ändern. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Anzeichen von Verrat und verabscheuungswürdigen Motiven für den Mord vorlagen. Es weist auch auf die besondere Schwere der Straftat hin. Obwohl das Gesetz eine Entlassung nach 15 Jahren vorsieht, ist dies in der Praxis nicht möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Quelle: www.ntv.de