Inhaltsverzeichnis
- Worum geht es?
- Welche Fluggesellschaften fordern eine Entschädigung?
- Können Klimaaktivisten strafrechtlich verfolgt werden?
- Können Reisende Klimaaktivisten verklagen?
- Wie hoch könnte die Strafe sein?
- Bedeuten mögliche Bußgelder das Ende der letzten Generation?
- Wie erfolgreich können Klagen bei Fluggesellschaften sein?
Fragen und Antworten - Lufthansa und ihre Unternehmen fordern Entschädigung: Vernichtet das die Vorgängergeneration?
Diese Bilder kommen mir nur zu Beginn der Sommerferien in den Sinn: Hunderte Reisende stehen Mitte Juli an den Check-in-Schaltern und Terminals am Hamburg Airport an. Doch der Massenandrang zum Beginn der Sommerferien liegt bereits einen Monat zurück – und die Start- und Landebahnen waren menschenleer. Neben einer Handvoll Aktivisten, die im Namen des Klimas die Start- und Landebahn blockierten, mussten Hunderte von Menschen ihre Sommerferien verschieben.
Es ist nicht das erste Mal, dass Klimaaktivisten auf dem Rollfeld festsitzen. Bereits im November und Dezember 2022 empörten Aktivisten Reisende und Flugbetreiber. Jetzt dürfte es Konsequenzen geben.Lufthansa fordert Geld und auch andere Fluggesellschaften prüfen, ob sie Anspruch darauf haben. Aber: Kann man die letzte Generation so strafrechtlich verfolgen? Was bedeutet das für Klimaproteste und Versammlungsfreiheit? Kann sich die letzte Generation Millionen leisten? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Um was geht es hierbei?
Am 13. Juli blockierte eine frühere Generation von Klimaaktivisten mehrere Stunden lang Flughäfen in Hamburg und Düsseldorf. Infolgedessen wurden Dutzende Flüge gestrichen. Auf „schwerwiegende“ Anfragen antwortete ein Sprecher des Düsseldorfer Flughafens, dass 48 Flüge gestrichen und zwei Flüge umgeleitet werden müssten. Dadurch verzögerte sich der Flug bis in den Abend hinein. Insgesamt soll es bei Lufthansa 55 Flüge geben. Eurowings teilte Stern mit, dass an diesem Tag 45 Flüge gestrichen werden müssten. Unter den ähnlichen Kampagnen, die in Berlin stattfanden, gab es zehn. Aktivisten blockierten im November und Dezember wiederholt Start- und Landebahnen in mehreren Städten, darunter auch in der Hauptstadt.
In drei Fällen wurden Klimaaktivisten festgenommen, nachdem sie auf Landebahnen gestrandet waren. Die Polizei ermittelt gegen mehrere Personen. Lufthansa will nun Schadensersatz von Last Generation fordern.
Welche Fluggesellschaften fordern Entschädigung?
Lufthansa sagte, die Ansprüche sollten für alle Fluggesellschaften der Gruppe gelten, einschließlich Eurowings, Austrian Airlines und SWISS. „Eurowings beabsichtigt, wie alle anderen betroffenen Fluggesellschaften der Lufthansa Group, eine Schadensersatzklage einzureichen“, sagte ein Eurowings-Sprecher gegenüber Stern. Ein Sprecher bestätigte auf Anfrage, dass Condor auch Ansprüche wegen „Schäden durch die Blockade der Flughäfen Düsseldorf und Hamburg“ prüfe. Auch Tuifly arbeitet an einer möglichen Klage. Allerdings bleiben die Unternehmen offen, ob sie Klagen einreichen werden.
Ein Sprecher des Düsseldorfer Flughafens bezeichnete die Blockade als „eindeutig strafbare Handlung und wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen.“ Neben Schadensersatz verlangt der Flughafen „gefährliche Beeinträchtigung des Flugverkehrs, Störung des öffentlichen Betriebs, Strafbarkeit“. Es wurde Anklage wegen Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch erhoben.
Können Klimaaktivisten strafrechtlich verfolgt werden?
Dörte Poelzig, Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Hamburg, sagte dem „Stern“, dass dies von der Rechtsform der Organisation abhängt. Da sich aus den Angaben auf der Website von Last Generation keine konkrete Rechtsform ergibt, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen ideellen Verein oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt. „In beiden Fällen könnte die letzte Generation strafrechtlich verfolgt werden“, sagte Bolziger.
Können Reisende Klimaaktivisten verklagen?
Reisende haben das Recht, bestimmte Klimaaktivisten zu verklagen. Das funktioniert aber nur, wenn persönliche Daten angegeben werden, erklärt Reiserechtsexperte Hans-Joachim Blömke gegenüber „t-online“. Natürlich können Reisende hierzu direkt bei den Aktivisten nachfragen. Auf der Straße ist es jedoch einfacher, da Reisende normalerweise keinen Zugang zu Landebahnen haben.
Allerdings können Reisende aufgrund der Flughafensperrungen ihre Reisen nicht stornieren, sagten Reiseanwälte. Sie können von der Fluggesellschaft auch keine Rückerstattung verlangen, da sie nicht für Flugausfälle und Verspätungen verantwortlich ist.
Reisende sind jedoch berechtigt, andere Transportmittel (andere Flüge oder Züge) zu nutzen, um ihr Ziel zu erreichen. So steht es in der EU-Fluggastrechteverordnung. Abhängig von Verspätungen können Reisende am Flughafen auch kostenlose Mahlzeiten genießen.
Wie hoch könnte die Strafe sein?
Bisher bleibt dies ungewiss. Sollte den Aktivisten der gefährliche Eingriff in den Flugverkehr für schuldig befunden werden, wie der Flughafen Düsseldorf behauptet hat, drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sagte jedoch, es gebe „keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr“. Denn hierfür „setze eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Sachwerte von hohem Wert voraus“, erklärte die Staatsanwaltschaft gegenüber der Rheinischen Post. Derzeit geht man davon aus, dass dies nicht der Fall war, da das Flugzeug entweder rechtzeitig umgeleitet wurde oder nicht startete.
Wie teuer ist es für die Vorgängergeneration? Auch das bleibt unklar – die Kosten lassen sich jedoch anhand der betroffenen Flüge berechnen. Laut Luftfahrtexperte Stefan Hinners ist jedes beschädigte Flugzeug teilweise fünfstellig wert. Der Luftfahrtexperte Gerald Wiesel schätzte den Betrag auf mehrere Millionen Dollar. Gegenüber der Rheinischen Post sagte er: „Passagiere müssen in Hotels umgebucht werden, Ticketeinnahmen gehen verloren, alternative Flugzeuge müssen gefunden werden, zusätzliche Besatzungsmitglieder müssen eingesetzt werden usw.“ Als Stern nach möglichen Kosten fragte, antworteten Lufthansa und Du Der Flughafen Seldorf hält sich bedeckt.
Zu den angekündigten Forderungen und Klagen hat sich Last Generation bislang nicht geäußert. Diese Aktivisten unterliegen auch keinen „Star“-Umfragen. In einer automatisierten Antwort hieß es, man sei damit beschäftigt, die nächste Generation auszubilden und weitere Proteste zu organisieren. Bald wird es in Bayern zu einer Protestwelle kommen – kündigte die „Last Generation“ in einer aktuellen Pressemitteilung an.
Könnten mögliche Bußgelder das Ende der letzten Generation bedeuten?
Nach eigener Aussage finanziert sich die Organisation überwiegend durch Spenden. Laut einem Transparenzbericht von Last Generation werden im Jahr 2022 mehr als 900.000 Euro an Spenden zusammenkommen. Einer der größten Geldgeber für Klimaaktivisten ist der U.S. Climate Emergency Fund. Die letzte Generation hat 535.000 Euro für die Miete von Veranstaltungsräumen, Demonstrantenwohnungen und Autos ausgegeben. Weitere 100.000 Euro gab die Organisation für Materialien wie Sekundenkleber, Poster und Warnwesten aus. Das verbleibende Budget beträgt über 380.000 €.
Heribert Hirte, Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Handelsrecht an der Universität Hamburg, hält eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für unwahrscheinlich. „Wer kein Vermögen hat, kann auch nichts zahlen. Bei einem erfolgreichen Urteil kann der Kläger sogar für alle Kosten aufkommen“, sagte er dem Stern.
Wird die Klage der Fluggesellschaft Erfolg haben?
Dies ist unter Juristen umstritten. In vergleichbaren Fällen ist bislang kein grundsätzliches Urteil ergangen. Gerichte haben Klimaaktivisten zuletzt immer wieder der Nötigung für schuldig befunden. Bolziger wies darauf hin, dass die Frage, ob eine Entschädigung fällig sei, davon abhängt, ob der Aktivist das Rollfeld mit einem Ticket betrat, Gegenstände beschädigte, den Geschäftsbetrieb der Fluggesellschaft oder des Flughafens unrechtmäßig störte oder vorsätzlich und unethisch handelte.
Gerichte müssen die Eigentumsfreiheit von Flughäfen und Fluggesellschaften gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von vor einer Generation abwägen. Umstritten sei auch die Frage nach der Berechtigung des Zwecks, erklärt Bolziger: Nämlich ob das Ziel des Klimaschutzes unethisches Verhalten ausschließe. „Wie das Gericht letztlich entscheidet, hängt vom Einzelfall und dem konkreten Sachverhalt ab, eine pauschale Antwort kann es daher nicht geben.“
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Quelle: www.stern.de