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Lindner hebt Budgetstopp sofort auf

Die Sparmaßnahmen bleiben bestehen

Laut der Budget-E-Mail vom 14. Dezember gilt die vorläufige Vereinbarung weiterhin..aussiedlerbote.de
Laut der Budget-E-Mail vom 14. Dezember gilt die vorläufige Vereinbarung weiterhin..aussiedlerbote.de

Lindner hebt Budgetstopp sofort auf

Im November hat das Bundesverfassungsgericht den milliardenschweren Sonderfonds der Bundesregierung für Klima- und Transformationsprojekte gekürzt. Finanzminister Lindner zog daraufhin die Notbremse. Drei Wochen später wurden die Zügel wieder gelockert – zur Hälfte.

Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hat den vor drei Wochen verhängten „Haushaltsstopp“ mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dabei handelt es sich um einen Brief von Finanzminister Steffen Saebisch an andere Ministerien, den Reuters am Abend eingesehen hat.

Die Interimsvereinbarung gilt weiterhin. Daher müssen laut E-Mail vom 14. Dezember die vereinbarten Einsparungen umgesetzt werden. „In jedem Fall empfiehlt die Bundeskasse, die Zusagebefugnisse unter Berücksichtigung der Gesamthaushaltslage und künftiger Haushaltsjahre möglichst vorsichtig einzusetzen.“

Der Haushaltsstopp ist die Reaktion der Ampelregierung auf ein weitreichendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November. Ursprünglich galt es nur für den KTF-Klimafonds, inzwischen wurde es jedoch auf fast das gesamte Budget ausgeweitet. Dadurch werden sogenannte gebundene Mittel für das laufende Haushaltsjahr gestoppt, wodurch künftige Ausgaben getätigt werden können. Bestehende Verbindlichkeiten sind ausgeschlossen.

Das Verfassungsgericht hat 60 Milliarden Euro des KTF an den Bund übergeben, weil die Übertragung ungenutzter Covid-Kredite an den Bund verfassungswidrig sei. Den Ampeln fehlt also das Geld. Am Freitag sollen Bundestag und Bundesrat über die Folgen des Haushalts 2023 entscheiden. Durch den Nachtragshaushalt werden die KTF-Reserven um 60 Milliarden Euro gekürzt. Für andere staatliche Sonderfonds, insbesondere den Energiekrisenfonds WSF, müssen neue Kredite in Höhe von insgesamt 44,8 Milliarden Euro aufgenommen werden. Um dies zu erreichen, muss die im Grundgesetz vorgesehene Schuldenbremse im vierten Jahr in Folge erneut außer Kraft gesetzt werden.

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Quelle: www.ntv.de

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