Hilfspaket - Landtag ruft Ausnahmezustand aus – AfD sagt, verfassungswidrig
Auch für das Jahr 2024 hat der Landtag in Brandenburg den besonderen Ausnahmezustand ausgerufen. Die von der Koalitionsmehrheit umgesetzte Notstandserklärung soll es dem Land ermöglichen, sich trotz der geltenden Schuldenbremse im kommenden Jahr neue Brandenburg-Plan-Kredite der Landesregierungen zu sichern. Auf diese Weise will das Bündnis die Folgen des russischen Angriffskrieges und der hohen Inflation für Haushalte, Gemeinden und Unternehmen finanziell abfedern.
Am Mittwoch stimmten Fraktionslose der AfD-Fraktion und der Freien Wählerschaft in einer Sondersitzung des Landtags gegen die rot-schwarz-grünen Koalitionsvorschläge. Die Linkspartei enthielt sich bei sechs Stimmen.
Der Landtag hat für dieses und nächstes Jahr den Ausnahmezustand für das Brandenburg-Paket ausgerufen, um bis zu 2 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen zu können. Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Erstellung von Haushaltsplänen nur für ein Jahr vorsah, soll nun durch die erneute Ausrufung des Ausnahmezustands für 2024 ein Hilfspaket gesichert werden. Die Kreditermächtigung für das kommende Jahr soll 1,06 Milliarden Euro erreichen.
„Das wollen wir auch im Jahr 2023 unter Beweis stellen“, erklärt SPD-Finanzexperte Jörg Vogelsänger. „Die Notlage hält an.“ Finanzministerin Katrin Lange (SPD) betonte, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die notwendigen Anpassungen vorgenommen habe. Dazu gehören auch Notstandserklärungen für das kommende Jahr.
Der Linken-Abgeordnete Ronnie Kretschmer forderte weitere Maßnahmen. „Die Schuldenbremse ist eine Zukunftsbremse“, erklärt er. Es verhindert notwendige Investitionen. Es sollte also abgeschafft oder umfassend reformiert werden.
Die Partei Alternative für Deutschland reichte in diesem Jahr einen Eilantrag beim Landesverfassungsgericht ein und versuchte damit erfolglos, eine Abstimmung über die Notstandserklärung zu blockieren. Auch die AfD-Bundestagsfraktion hat gegen den Brandenburg-Plan Klage eingereicht. Fraktionsvorsitzender Hans Christoph Berndt erwartet Anfang nächsten Jahres eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Berndt kündigte an, dass seine Gruppe auch prüfen werde, ob sie wegen der neuen Notstandserklärung klagen solle.
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Quelle: www.stern.de