zum Inhalt

Kretschmann will „andere Rentenmodelle“

Prüfen Sie die Zuschüsse der Pensionskasse

„In Debatten denkt man oft, dieses Land bestehe nur aus Dachdeckern.“.aussiedlerbote.de
„In Debatten denkt man oft, dieses Land bestehe nur aus Dachdeckern.“.aussiedlerbote.de

Kretschmann will „andere Rentenmodelle“

Die Lebenserwartung steigt und die Menschen sind tendenziell gesund und leistungsfähig: Grünen-Politiker Kretschmann fordert eine Debatte über die Rentenpolitik. Die jährlichen Zuschüsse zur Rentenversicherung machen fast ein Viertel des Bundeshaushalts aus. Er wies auch darauf hin, dass viele Bürger eine Anspruchshaltung hätten.

Auch Baden-Württembergs Kanzler Winfried Kretschmann forderte angesichts der Sparbeschränkungen ein neues Rentenmodell für die Republik. „Wir brauchen alternative Rentenmodelle. Unsere Lebenserwartung ist länger. Die meisten Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, sind gesund, verdienen gut und sind tatsächlich produktiv“, sagte der Grünen-Politiker in Stuttgart. „Das ist kein Thema der Dachdecker. Allzu oft denkt man in Debatten, dass dieses Land nur aus Dachdeckern besteht.“

Kretschmann kritisierte in der Vergangenheit den vorzeitigen Ruhestand mit 63 Jahren. Er sagte dem SPIEGEL: „Der Staat gibt jedes Jahr zweistellige Milliardenbeträge aus, und die Rentenzuschüsse des Bundes machen insgesamt fast ein Viertel des Haushalts aus. Das sind Posten, die man genau im Auge behalten muss.“

Kretschmann kritisierte auch, dass viele Bürger zu viele staatliche Leistungen in Anspruch nehmen: „Wir haben festgestellt, dass COVID-19 zu einem starken Anstieg des Anspruchsgefühls der Menschen geführt hat“, sagte er. „Wir müssen noch einmal nachjustieren.“ Kretschmann kritisierte auch die Forderung der Gewerkschaft nach Kurzarbeit und vollem Lohnausgleich: Diese sei „realistisch“.

Mit der „63-Jährigen-Rente“ ist die Rente gemeint, die nach 45 Teilnahmejahren nicht abgezogen wird, denn Personen, die vor 1953 geboren sind, können ihre Rente nicht mit 63 Jahren abziehen. Im vergangenen Jahr lag die Altersgrenze laut Rentenversicherungsordnung bei 64 Jahren. Personen des Jahrgangs 1964 können bereits ab dem 65. Lebensjahr eine nicht abzugsfähige Rente beziehen.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.ntv.de

Kommentare

Aktuelles