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Konkursgericht ordnet Verhaftung des Investors Lars Windhorst an.

Berichten zufolge kommt Lars Windhorst den Aufforderungen zur Zusammenarbeit nicht nach. Ein Vertreter bestreitet, dass der Vorwurf der Verweigerung der Zusammenarbeit zutreffend ist.

Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst
Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst

Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt. - Konkursgericht ordnet Verhaftung des Investors Lars Windhorst an.

Der Gerichtshof in Hannover hat eine Haftbefehlanordnung gegen den Investor Lars Windhorst erlassen. Dies bestätigte ein Vertreter des Landgerichts in der Stadt am Dienstag, nachdem Nachrichtenmedien um Informationen anfragten. Windhorst wird wegen Nichtbeachtung seiner Pflichten während der Insolvenzverfahren bei IZ Hannover GmbH angeklagt. Da der Gerichtshof ihn als tatsächlichen Geschäftsführer ansieht, hat sein Fehlen bei einer Verhandlung am 22. April ohne Erklärung dazu geführt, dass dieser Schritt ergriffen wurde.

Windhorst plant Pressekonferenz in Flensburg

Der Haftbefehl wurde am 23. Mai erlassen. Windhorst hat gegen diese Maßnahme Berufung eingelegt. Mehrere Nachrichtenmedien haben über dieses berichtet, darunter die "Hannoversche Allgemeine Zeitung".

Ein Vertreter der Tennor Group von Windhorst bestätigte, dass eine Berufung gegen den Haftbefehl eingelegt wurde. Diese Maßnahme ist ein Zwangsmittel des Gerichts, um Windhorst zur Gerichtsverhandlung zu zwingen. Windhorst lehnt die Anklage ab, dass er seine Pflichten nicht erfüllt hat. Er plant, mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter über die Sache zu sprechen.

Windhorst hatte zuvor eine Pressekonferenz für Mittwoch in Flensburg geplant, die mit der Situation der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft Werft zusammenhing.

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