Verschiebungen auf dem Immobilienmarkt - Konkursgericht erlässt Haftbefehl gegen Investor Windhorst
Ein Haftbefehl wurde gegen den Unternehmer Lars Windhorst durch den Insolvenzgerichtshof in Hannover ausgestellt. Ein Gerichtssprecher bestätigte diese Antwort auf eine Anfrage am Dienstag. Windhorst wird wegen Vernachlässigung seiner Pflichten im Insolvenzantragverfahren für IZ Hannover GmbH angeklagt. Er wird vom Gericht als tatsächlicher Geschäftsführer der GmbH bezeichnet und hat am 22. April nicht zu einer Anhörung erschienen, ohne gültigen Grund. Der Haftbefehl wurde am 23. Mai ausgestellt. Beide Lars Windhorst und seine Tennor Group haben gegen den Haftbefehl Berufung eingelegt.
Medien wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichteten früher über diese Entwicklung. Allerdings bestätigte ein Abhängiger von Windhorsts Tennor Group, dass eine Berufung gegen den Haftbefehl eingelegt wurde. Der Haftbefehl ist ein Zwangsmittel des Gerichts, um Windhorst dazu zu zwingen, seine Seite der Sache zu erzählen. Windhorst bestreitet die Anklage, dass er absichtlich seine Pflichten vernachlässigt hat. Er plant, mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter über die Angelegenheit zu sprechen.
Am Mittwoch wurde zudem eine Pressekonferenz von Windhorst über Flensburger Schiffbau-Gesellschaft, ein Schiffbauunternehmen, angekündigt.