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Katjes darf nicht einfach mit dem Label "klimaneutral" werben

Viele Hersteller werben mit dem Versprechen, "klimaneutral" zu sein, so auch Katjes. Doch was genau ist damit gemeint? Wenn dies nicht direkt in der Werbung deutlich gemacht wird, ist das Wort in Zukunft tabu, so der Bundesgerichtshof.

Katjes darf seine Süßigkeiten nicht als "klimaneutral" bewerben, solange unklar bleibt, was genau...
Katjes darf seine Süßigkeiten nicht als "klimaneutral" bewerben, solange unklar bleibt, was genau damit gemeint ist.
  1. Kunden werden umweltbewusster und Unternehmen reagieren. Viele werben, dass ihre Produkte "klimaneutral" sind. Dies bedeutet selten, dass sie tatsächlich in einer klimaneutralen Art und Weise hergestellt werden, sondern dass die Unternehmen Emissionen an anderer Stelle ausgleichen oder etwas anderes für das Umwelt tun. Das Bundesverfassungsgericht (BGH) in Karlsruhe hat deshalb die Anforderungen an solche umweltliche Werbung verschärft. Wer mit unpräzisen Begriffen wie "klimaneutral" werben will, muss in der Werbung selbst erläutern, was hinter dem steckt.
  2. In diesem konkreten Fall hatte das Wettbewerbszentralamt gegen den Lizorich-Hersteller Katjes verklagt, weil die Firma in einer Lebensmittelbranche-Fachzeitschrift angekündigt hatte, dass alle ihre Produkte klimaneutral hergestellt seien. Die Produktion selbst ist nicht emissionsfrei, und die Firma unterstützt klimaschutzmaßnahmen über einen Umweltberater. Das Wettbewerbszentralamt sah das Werben als täuschend an und reichte deshalb Klage ein. Der Verbraucher war an wichtigen Informationen beraubt worden.

Bedeutung des Begriffs "klimaneutral"

BGH-Urteil - Katjes darf nicht einfach mit dem Label "klimaneutral" werben

Das Wettbewerbszentralamt hatte mit der ersten Klage keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf argumentierte, dass der Begriff "klimaneutral" vom Verbraucher im Sinne eines ausgeglichenen CO2-Bilanzes verstanden wird. Sie wussten, dass dies auch durch Entschädigungsmaßnahmen erreicht werden kann. Aus der Sicht des Oberlandesgerichts reichte es aus, auf detailliertere Informationen über die Maßnahmen über eine QR-Code zu verweisen. Das Wettbewerbszentralamt war nicht zufrieden mit dieser Entscheidung und legte daher Berufung beim Bundesverfassungsgericht ein.

Das höchste deutsche Zivilsgericht entschied zugunsten des Wettbewerbszentralamts und forderte Katjes auf, das Werben einzustellen. Leser der Fachzeitschrift konnten – genauso wie Verbraucher – den Begriff "klimaneutral" sowohl als Reduktion als auch als Entschädigung von Emissionen verstehen. Das Werben war daher täuschend.

Bedeutung für den Wettbewerb

Eine Erklärung des Begriffs "klimaneutral" war nach dem Bundesverfassungsgericht notwendig, insbesondere weil die Vermeidung von grünenhausgas-Emissionen und die Entschädigung dieser Emissionen nicht gleichwertig für den Klimaschutz sind. Die Vermeidung ist wichtiger für den Klimaschutz als die Entschädigung bereits verursachter CO2-Emissionen.

Der Geschäftsführer des Wettbewerbszentralamts Reiner Münker war zufrieden mit dem Urteil: "Unternehmen, die massiv in der Gesamtlogistik oder Produktion, Energieversorgung usw. investieren, haben große Investitionen," sagte er. "Sie sehen sich im Wettbewerb benachteiligt, wenn jemand mit einem glänzenden Begriff verspricht, das Gleiche zu tun, obwohl sie das nicht tun."

Nicht nur Katjes benutzt "klimaneutral"

Katjes hatte sich bereits an strengeren Regeln angepasst, bevor das Urteil fiel. Der Schokoladenhersteller hatte den Begriff "klimaneutral" in der Vergangenheit verwendet, weil man die Emissionen in der Produktion selbst reduzieren wollte, aber auch weil die Firma hohe Entschädigungszahlungen in siebenstelligen Bereich leistete, erklärte Katjes-Sprecher Pascal Bua. Nach vorherigem Rechtsmeinung war das erlaubt.

Unternehmen, die den Begriff "klimaneutral" locker verwenden, sind nicht nur Katjes. In einer Analyse von 87 Produkten mit Umweltschutzansprüchen letztes Jahr fand das Verbraucherzentrum Thüringen heraus, dass der Begriff "klimaneutral" häufiger verwendet wurde als jede andere Behauptung. In einer Drittel der untersuchten Produkte fanden sich keine weiteren Erklärungen zu den Behauptungen auf dem Verpackungsdesign. Klare Anzeiger wurden in nur einer von vier Verpackungen in der Nähe des Aussagesatzes gefunden.

EU arbeitet an Regeln gegen Greenwashing

Strengere Regeln für umweltwirksame Werbeaussagen arbeiten die EU-Mitgliedstaaten auch auf EU-Ebene. Zum Beispiel haben die Umweltminister und Minister der EU-Länder letztwochen vereinbart, dass Unternehmen sich an klaren Kriterien und dem neuesten wissenschaftlichen Wissen halten sollen, um ihre Umwelt- oder Klimafreundlichkeit ihrer Produkte zu belegen und auf Etiketten zu vermerken. Es soll auch klar sein, was die umweltlichen Aussagen beziehen, wie Dauerhaftigkeit oder Recycling. Die Länder müssen jetzt mit dem Europäischen Parlament einen Kompromiss verhandeln.

  1. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Nutzung des Begriffs "klimaneutral" explizit erklärt werden muss, da der Begriff vom Verbraucher im Sinne eines ausgeglichenen CO2-Gleichgewichts verstanden wird, das durch Entschädigungsmaßnahmen erreicht werden kann.
  2. Unternehmen wie Katjes, die den Begriff "klimaneutral" ohne klare Erklärungen ihrer Entschädigungsmaßnahmen verwenden, können als täuschend wahrgenommen und vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden sind, solches Werben einzustellen.
  3. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betont die Bedeutung klarer und informativer Werbung für klimaneutrale Produkte, da es die Bedeutung von Emissionsvermeidung gegenüber der Entschädigung bereits verursachter CO2-Emissionen hervorhebt.

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