- Kabinett genehmigt Erhöhung der Wohnungsbausubvention
Am 1. Januar soll die Mietbeihilfe im Durchschnitt um 30 Euro erhöht werden. Die entsprechende Verordnung wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Berlin angekündigt und muss noch vom Bundesrat genehmigt werden.
Die monatliche Mietbeihilfe für Bürger mit niedrigem Einkommen wird alle zwei Jahre überprüft, um sicherzustellen, dass sie angemessen an Preis- und Mietänderungen angepasst wird. Das Ministerium hatte bereits im Juli die voraussichtliche durchschnittliche Erhöhung angekündigt.
Bundesministerin für Bau und Heimat Klara Geywitz (SPD) erklärte: "Heute geben die Menschen deutlich mehr für Miete, Energie und den alltäglichen Bedarf aus. Um die Entlastung auf lange Sicht aufrechtzuerhalten, erhöhen wir die monatliche Mietbeihilfe ab dem 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent oder 30 Euro."
Die letzte Reform erfolgte im Jahr 2023 und erweiterte auch den Kreis der Berechtigten deutlich. Das Ziel der Mietbeihilfe ist es, Arbeitnehmer und Rentner mit niedrigem Einkommen zu entlasten, damit sie nicht wegen hoher Mieten Arbeitslosengeld oder Grundsicherung beantragen müssen. Die Höhe der Mietbeihilfe hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miete ab. Das Ministerium schätzte zuvor, dass im nächsten Jahr bundesweit etwa 1,9 Millionen Haushalte Mietbeihilfe erhalten könnten.
Die finanzielle Branche könnte aufgrund der Significanten Erhöhung der Mietbeihilfe ihre Wohnungsinvestitionsstrategien anpassen müssen. Die fiskalischen Auswirkungen dieser Erhöhung auf die finanzielle Branche innerhalb der Wirtschaft sollten gründlich analysiert werden.