zum Inhalt

Justizminister Buschmann plant bundesweites Hilfsprogramm für SED-Betroffene.

Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen

Justizminister Buschmann plant bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer
Justizminister Buschmann plant bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer

Justizminister Buschmann plant bundesweites Hilfsprogramm für SED-Betroffene.

35 Jahre nach der friedlichen Revolution in der DDR ist ein bundesweites Programm zur Unterstützung von Betroffenen der SED-Diktatur geplant. Justizminister Marco Buschmann (FDP) stellte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Zudem sollen die Renten für ehemalige DDR-Häftlinge und Opfer von Berufsverboten jährlich zum 1. Juli steigen, ähnlich wie andere Renten. Für Menschen, die zwangsumgesiedelt wurden, soll eine Einmalzahlung von 1.500 Euro als Entschädigung dienen.

"Mit diesem Gesetzentwurf erkennen wir das Leid der Opfer des SED-Unrechtsregimes an und verbessern die finanzielle Situation der Betroffenen deutlich", so Buschmann. Der Koalitionsvertrag werde mit diesem Gesetz erfüllt. "Klar ist aber auch, dass wir angesichts der angespannten Haushaltslage nicht alle Wünsche erfüllen können."

Nach ersten Berichten über Buschmanns Pläne meldete die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke Bedenken an: "Die von der Bundesjustizministerin angekündigten Änderungen werden in entscheidenden Bereichen den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht." Sie wies darauf hin, dass bei der Anpassung der Opferrente die gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten Jahre berücksichtigt werden müssten. Außerdem regte sie an, die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden durch eine Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen zu erleichtern. Zupke kritisierte auch die vorgeschlagene Einmalzahlung von 1.500 Euro als unzureichend.

Buschmann stellte daraufhin klar, dass der Gesetzentwurf keine neuen Regelungen zum Nachweis von gesundheitlichen Folgeschäden enthalte. Die neue Rechtslage seit Jahresbeginn trage den Herausforderungen beim Nachweis eines Zusammenhangs zwischen politischer Verfolgung oder repressiven Maßnahmen und einer gesundheitlichen Beeinträchtigung angemessen Rechnung, so das Justizministerium.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.ntv.de

Kommentare

Aktuelles