Wellness - Jogger können sich jetzt über geringere Gebühren freuen, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Versicherten gestärkt.
Verbrauchergruppen haben lange ein Programm von Versicherung Generali kritisiert, das Gutscheine und Rabatte an Versicherungsnehmer vergibt, die gesundheitsbewusste Verhaltensweisen praktizieren. Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BGH) hat sich jetzt mit diesem Thema auseinandergesetzt, indem es den 'Telematik' Versicherungstarif in einer Behinderungsversicherung untersucht. Hier sind die wichtigsten Details:
Was sind Telematik-Tarife?
Telematik-Tarife sind Versicherungstarife, die das Verhalten eines Versicherten überwachen. Dies geschieht meistens über eine App, und die Prämie wird anhand der gesammelten Daten berechnet. Diese Programme sind häufiger in Kfz-Versicherungen, wo Fahrverhalten beurteilt wird. Die Versicherer analysieren die Daten und bieten Rabatte an, wenn niedrigere Risiken festgestellt werden. Allerdings untersucht der von Dialog Life Insurance angebotene Tariff im Fokus dieses Streits die Gesundheits- und Fitnessdaten, was ein persönlicheres Thema macht. Stephen Rehmke, Sprecher der Versicherungsverbände (BdV), sagt: "Das Verhalten von Versicherten wird aufgezeichnet, analysiert und gesundheitsbewusste Verhaltensweisen werden mit Rabatten belohnt."
Welcher Tarif wurde vom BGH betroffen?
Im speziellen Fall hat die BdV Probleme mit einem Tarif von Dialog Life Insurance, einem Tochterunternehmen von Generali. Die Versicherungspolice erfordert Mitglieder des Generali-Gesundheitsprogramms, in dem Versicherte Punkte verdienen, indem sie sich ausüben oder den Arzt besuchen. Diese Punkte werden über eine App aufgezeichnet, und in Gegenwart eines gesunden Lebensstils werden Gutscheine und Rabatte bei Partnerunternehmen ausgegeben. Der Betrag der Prämie, den ein Mensch zahlt, hängt von den erworbenen Punkten ab, wobei jene, die Platin- oder Gold-Status erreichen, weniger bezahlen als im Vorjahr, wie Generali dpa mitteilte. Kunden wurden über jede Änderung ihrer Beiträge informiert.
Was kritisierte die BdV?
Die BdV hat mehrere Aspekte des Tarifs kritisiert, da sie unklar fanden. Zum Beispiel konnten Kunden nicht wissen, welche spezifischen Verhaltensweisen zu welchen tatsächlichen Rabatten führten. Rehmke sagte: "Kunden wurden nicht über die Herkunft der Rabatte informiert." Zudem war es unklar, dass die "Überschussbeteiligung" der Versicherten ohne gesundheitsbewusste Verhaltensweisen nicht erreicht werden könnte, wenn der Versicherer hohe Einnahmen hat. Es war auch ungerecht, dass bestimmte Aktivitäten nicht berücksichtigt wurden, wenn die Fitnessdaten zu spät eingereicht wurden - sei es durch Vergessenheit des Kunden oder technische Probleme beim Versicherer.
Was hat das Gericht entschieden?
Die Richter am BGH kamen zu dem Schluss, dass der Kunde über die Herkunft der Rabatte durch "Überschussbeteiligung" nicht aufgeklärt wurde. Dieser Punkt wurde als unklar und somit unwirksam erklärt. Außerdem stimmte das Gericht der BdV zu, dass es ungerecht war, wenn gesundheitsbewusste Handlungen nicht berücksichtigt wurden, wenn die Fitnessdaten zu spät eingereicht wurden - sei es durch Vergessenheit des Kunden oder technische Probleme beim Versicherer. Die Kunden wären ungerecht behandelt worden, wenn dieses Klausel wirksam wäre.
Wie reagierte Generali?
Generali betonte, dass sein Vitality-Gesundheitsprogramm, das nicht im Mittelpunkt des Streits stand, nicht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen war und nicht offen angegriffen wurde. "Das Urteil bestätigt das Prinzip der Vertragsfreiheit, wonach Menschen innerhalb gesetzlicher Grenzen entscheiden können, wie und mit wem sie sich versichern lassen.", sagte das Unternehmen. Die beiden umstrittenen Klauseln werden angepasst, und die etwa 100 betroffenen Kunden werden informiert.