Bis heute wurden 27.000 Beiträge eingereicht. - Initiative zur Finanzierung des Heizungsaustauschs gestartet.
Ab jetzt können mehr Organisationen um staatliche Finanzierung bitten, um alte Gas- und Ölheizungen durch umweltfreundlichere Alternativen zu ersetzen. Der Prozess ist auch für selbstständige Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungskooperativen mit Zentralheizung möglich, wie die Förderbank KfW und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilen.
Seit dem 27. Februar können Eigentümer von Einfamilienhäusern, die dort wohnen, auf Unterstützung hoffen. Bis jetzt wurden dem Wirtschaftsministerium etwa 27.000 Anträge eingereicht. Privatgeber und Vermieter können ab August anmelden, ebenso wie Eigentümer in Wohnungskooperativen, die die Heizung in ihrem eigenen Wohnungsteil aktualisieren möchten. Das gilt auch für Anträge auf nichtwohnungsberechtigte Gebäude.
Die Finanzierungssumme variiert je nach verschiedenen Bedingungen. Sie können bis zu 70% Finanzierung erhalten - je nach Bedingungen. Für beide Wohn- und Gewerbegebäude werden 30% bereitgestellt. Zusätzlich gibt es einen Effizienzbonus von 5% für Wärmepumpen, die Wasser, Erde oder natürliche Kühlmittel als Wärmequelle verwenden.
Ab 2028 wird ein Geschwindigkeitsbonus von 20% für frühzeitige Austausch von alten Gas- und Ölheizungen, Nachtwärmespeichern und veralteten Biomasseheizungen für selbstständige Eigentümer angeboten. Danach wird der Bonus jeder zwei Jahre um 3 Prozentpunkte verringert, beginnend mit 17% ab Januar 2029. Für Eigentümer, die bis zu 40.000 Euro an steuerbaren Wohnungseinkommen verdienen und in ihrem eigenen Haus wohnen, gibt es einen Einkommensbonus von 30%. Für Biomasseheizungen, die einen bestimmten Staubemissionsgrenzwert erfüllen, wird eine Zuschuss von 2.500 Euro angeboten.
Eigentümer, die von KfW ein Heizungswechsel-Engagement erhalten haben, können bei einer Bank einen KfW-Kredit mit günstigen Zinsen beantragen. Wer bis zum 31. August mit dem Bau begonnen hat, kann auch später bis zum 30. November eine Förderantrag einreichen.
Das Verfahren hat Kritik von der Immobilienverbandes erregt. "Das bereits komplizierte Fördergeld wird durch die stufenweise Antragsbeginn noch verwirrender." Der Besitzerverein merkte zudem an, dass das Geld erst ab September verteilt wird. Nach Angaben des Ministeriums erhalten Antragsteller bei der Bewerbung über das KfW-Portal innerhalb von wenigen Minuten eine Zusage. Der Verbraucherzentralverband (vzbv) lobte das Verfahren als schneller und verbraucherfreundlicher.
Die Industrieverband Zentralverband Sanitär, Heizung und Klimaanlagen (ZVSHK) fordert Interessenten auf, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Der Vorstandsvorsitzende Helmut Bramann bestritt, dass es eine Lieferengpässe mit Herstellern und Handwerkern mehr gibt. Werden die Pläne für kommunale Heizplanungen nicht rechtzeitig abgeschlossen, riskiert man neue Anforderungen. "Handelt es sich also um Aktionen, auch in Hinblick auf möglicherweise verkleinerte Haushalte in zukünftigen Bundeshaushalten. Wer weiß, wie lange das derzeit gute Förderumfeld anhält."
Das Geld muss bis 2024 gesichert werden, fordert Energie- und Bauexperte Thomas Engelke vom vzbv. "Da die Budgetmittel für diesen jährlich in den Bundeshaushalt eingefügt werden, muss der Bundesfinanzminister sich dafür sorgen." Er warnte vor Verbraucherunsicherheit im Falle einer weiteren Förderunterbrechung oder einer Reduzierung der Fördermittel. Zuschüsse sind nur so lange verfügbar, wie sie nicht aufgebraucht werden.
"Wir gehen davon aus, dass die Mittel aufgebraucht sind", sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Für dieses Jahr plant das Ministerium etwa 16 Milliarden Euro für bundesweite Förderungen für energieeffiziente Gebäude (BEG), die auch andere Sanierungsmaßnahmen wie Dachisolierung oder Fensterersetzungen umfassen.
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Quelle: www.stern.de