In Umgebungen, die reich an Alkohol sind.
Bestimmte Lebensmittel enthalten Spuren von Alkohol, die oft von Verbrauchern übersehen werden. Solche Informationen sind normalerweise in der Kleingedruckten auf der Produktverpackung versteckt. Interessenvertretungen drängen auf eine deutlichere Kennzeichnung, um dieses Problem anzugehen.
So ist es beispielsweise klar, dass Bier und Schokolade mit Eierlikör Alkohol enthalten. Aber Sie könnten überrascht sein, Spuren von Alkohol in Produkten wie Fertigbackrollen, vorgekochtem Pizzateig, Marzipan und Mini-Würstchenbrötchen zu finden. Diese Alkoholgehalte sind auf der obligatorischen Zutatenliste aufgeführt, aber nur in kleiner Schrift auf der Verpackung, was dazu führt, dass viele Verbraucher diesen Detail übersehen.
"Beschwerden von Verbrauchern zeigen, dass Menschen häufig die Erwähnung von Alkohol in der Zutatenliste übersehen", sagte Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Lebensmittelklarheit-Projekts beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Dies ist insbesondere problematisch für Kinder und Erwachsene, die bewusst auf Alkohol verzichten. Daher sollten alkoholfreie Lebensmittel klar gekennzeichnet sein. Wetzel schlug auch vor, dass Alkohol sogar in unverpackten Lebensmitteln und Gerichten in Restaurants ohne Zutatenliste obligatorisch sein sollte.
Alkohol ist in Süßigkeiten und Fertiggerichten weit verbreitet
Alkohol ist besonders häufig in Süßigkeiten, Nachspeisen und Fertiggerichten enthalten, wie der Verbraucherschützer berichtete. Salatdressings, Feinsalate und Marmeladen können gelegentlich Alkohol enthalten. In der Zutatenliste kann er als 'Ethanol' oder 'Ethylalkohol' aufgeführt sein.
Der Deutsche Bäcker-Verband erklärte, dass Alkohol während des Teig-Gärprozesses entstehen kann. Der Zucker im Getreide wird von Hefe in Kohlendioxid und Alkohol umgewandelt. Das Kohlendioxid sorgt dafür, dass Brot Volumen hat und nicht zu einem gebackenen Teigklumpen im Ofen wird. Meanwhile, Alkohol trägt zur Aromabildung und einer guten Kruste bei. Die messbare Menge ist minimal, und die Produkte sind zum Backen gedacht, sagte der Verband.
Keine Pläne für neue Verpackungskennzeichnungen
Momentan gibt es keine Pläne der Bundesregierung für neue Verpackungskennzeichnungen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betonte, dass die derzeit geltenden EU-Verordnungen keine obligatorischen Warnungen vorsehen. Das Ministerium unterstützt einen einheitlichen EU-weit geltenden Ansatz für die Kennzeichnung, um Missbrauch von Alkohol zu verhindern.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung kam zu dem Schluss, dass Ethanol aus natürlichen Gärprozessen unwahrscheinlich intoxikante oder toxische Wirkungen hat - sogar bei großen Mengen, die von "empfindlichen Gruppen" in der Bevölkerung konsumiert werden. Es wird angenommen, dass das Erhitzen beim Backen zu einer erheblichen Reduzierung des in Fertigbackrollen enthaltenen Ethanols führt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stellte auch fest, dass kleine Mengen natürlichen Alkohols in Fruchtsäften und Kefir enthalten sein können, die normalerweise den Geschmack nicht beeinflussen, und dass keine bekannten negativen Auswirkungen mit kleinen Mengen verbunden sind, wie die Einschätzung des Bundesforschungsinstituts für Ernährung und Lebensmittel bewertet hat.
"Trotz der geringen Menge können andere alkoholische Getränke wie Wein oder Likör in bestimmten Nachspeisen oder Backrezepten verwendet werden, wodurch unerwartet Alkohol in diesen Produkten enthalten ist."
"Indem man für Transparenz eintritt, wäre es vorteilhaft, wenn alle Lebensmittel, einschließlich Fertigbackprodukte und Gerichte in Restaurants, klare Kennzeichnungen dafür hätten, ob sie Spuren von Alkohol enthalten."