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In Japan ist erstmals ein gemeinsames Sorgerecht möglich.

Geschiedene Mütter und Väter stehen bei der Erziehung ihrer Kinder oft vor besonderen Herausforderungen.

Japan erlaubt erstmals gemeinsames Sorgerecht
Japan erlaubt erstmals gemeinsames Sorgerecht

In Japan ist erstmals ein gemeinsames Sorgerecht möglich.

Zum ersten Mal seit Jahrzehnten wird es in Japan möglich sein, dass geschiedene Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder erhalten. Die japanische Regierung hat vor kurzem eine Änderung des Gesetzes eingeführt, die im Jahr 2026 in Kraft treten wird. Diese Änderung ist die erste Aktualisierung der Sorgerechtsgesetze des Landes seit fast 80 Jahren.

Künftig haben geschiedene Eltern die Möglichkeit, sich für das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht zu entscheiden. Außerdem müssen sie zusammenarbeiten, um das Wohlergehen ihrer Kinder zu gewährleisten. Derzeit wird bei der Scheidung eines Paares das Sorgerecht einem Elternteil, in der Regel der Mutter, übertragen.

Die Änderung sieht außerdem vor, dass der Elternteil, der nicht die Hauptbezugsperson ist, sich an den Kosten für die Erziehung der Kinder beteiligt. Gegenwärtig erhalten die meisten geschiedenen Mütter, die in der Regel Teilzeitbeschäftigte mit geringem Einkommen sind, keine finanzielle Unterstützung von ihren Ex-Männern.

Befürworter des gemeinsamen Sorgerechts argumentieren, dass es beiden geschiedenen Elternteilen ermöglicht, sich an der Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Andererseits haben Kritiker, darunter auch Menschenrechtsgruppen, die Befürchtung geäußert, dass dieses neue System Opfer häuslicher Gewalt daran hindern könnte, sich von ihren Partnern zu trennen. Sie wiesen auch darauf hin, dass nicht primäre Bezugspersonen bei Sorgerechtsentscheidungen möglicherweise keine bedeutende Rolle spielen.

Diese Kritik führte dazu, dass der Entwurf während der Gesetzgebungsdebatte überarbeitet wurde. Nun muss die Regierung garantieren, dass Sorgerechtsentscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen getroffen werden.

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Quelle: www.ntv.de

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