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Immer mehr Ausländer erhalten Asylbewerberleistungen

Die Zahl der Menschen, die Asylbewerberleistungen beziehen, ist deutlich gestiegen. Den Zahlen zufolge sind das 84.000 mehr. Fast die Hälfte davon kommt aus der Ukraine.

Ende 2022 bezogen rund 482.300 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberhilfegesetz. Foto.aussiedlerbote.de
Ende 2022 bezogen rund 482.300 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberhilfegesetz. Foto.aussiedlerbote.de

Migration - Immer mehr Ausländer erhalten Asylbewerberleistungen

Die Zahl der Ausländer, die in Deutschland Asylleistungen beziehen, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Rund 482.300 Menschen erhielten Ende 2022 Regelleistungen nach dem Asylbewerberhilfegesetz, das sind 21 Prozent oder rund 84.000 Menschen mehr als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Einer der Gründe für den Anstieg ist der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine: Ende 2022 befanden sich rund 40.000 Ukrainer unter den Asylbewerbern, was einem Anteil von 8 % entspricht.

Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrheit der Anspruchsberechtigten aus Asien (52 %), 29 % aus Europa und 16 % aus Afrika stammt. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (13 %), Afghanistan (12 %) und Irak (11 %). Die Mehrheit (63 %) waren männlich und 37 % weiblich. 31 % waren minderjährig, 67 % waren zwischen 18 und 64 Jahre alt und 2 % waren älter.

Neben den Regelleistungen können Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch Sonderleistungen erhalten, etwa wenn sie krank oder schwanger sind. Ab Ende 2022 sollen 289.900 Menschen Anspruch auf die Leistung haben, teilte das Bundesamt mit. Davon erhalten 57.600 ausschließlich Sonderleistungen.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhielten nach dem Angriff auf das Land am 24. Februar 2022 zunächst Unterstützung nach dem Asylbewerberfürsorgegesetz. Ab Juni 2022 sind sie in die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (ehemals Hartz IV, jetzt Bürgerliche Wohlfahrtspflege) einbezogen. Es wird davon ausgegangen, dass neu angekommene Ukrainer weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberfürsorgegesetz erhalten, bis sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

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Quelle: www.stern.de

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