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Höcke versucht, seine Verurteilung wegen einer SA-Parole anzufechten.

Der Anwalt der Verteidigung legt Berufung ein.

Björn Höcke mit seinem Anwalt Philip Müller vor Gericht.
Björn Höcke mit seinem Anwalt Philip Müller vor Gericht.

Höcke versucht, seine Verurteilung wegen einer SA-Parole anzufechten.

Der thüringische AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt, weil er in einer Wahlkampfrede eine verbotene Nazi-Parole verwendet hatte. Seine Anwälte haben eine Revision beim Bundesgerichtshof beantragt.

Als Reaktion auf das Urteil gegen Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole hat sein Verteidiger Philip Müller am Mittwoch Revision eingelegt. Ein Vertreter des Landgerichts Halle bestätigte diese Nachricht.

Das Landgericht Halle hatte Höcke in seinem Urteil vom Dienstag zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Das Gericht befand ihn für schuldig, Symbole verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Die Parole "Alles für Deutschland" der berüchtigten Sturmabteilung (SA) der NSDAP soll er vor drei Jahren bei einer Wahlkampfrede in Merseburg verwendet haben.

Der vorsitzende Richter Jan Stengel beschrieb Höcke bei der Urteilsverkündung als "sprachbegabten, intellektuell klugen" Menschen, der Geschichte studiert habe. Trotzdem habe er die Tragweite seiner Worte gekannt und sich bewusst für den verbotenen Begriff entschieden. Zudem habe Höcke die Verbreitung seiner Rede auf der Wahlkampfveranstaltung geduldet. Diese Faktoren trugen zur Verurteilung bei.

Höcke bestritt vehement, von der Herkunft des Slogans gewusst zu haben, und bezeichnete ihn wiederholt als "Alltagsspruch" oder "Banalität". Die Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 10.000 Euro für den Politiker beantragt hat, erwägt auch, in Berufung zu gehen. Das endgültige Urteil ist noch nicht verkündet worden.

Für die Revision ist der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig. Dieser prüft nur Rechtsfehler in Urteilen und verweist die Fälle gegebenenfalls zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurück. Höcke tritt als Spitzenkandidat der AfD bei der bevorstehenden Landtagswahl in Thüringen am 1. September an. Seine Thüringer Partei ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft worden.

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Quelle: www.ntv.de

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