Neues Gesetz - Grünes Licht für E-Rezept und digitale Patientenakte – Lauterbach begrüßt „großen Fortschritt für Deutschland“
Nach Jahren der Verzögerung werden elektronische Verschreibungen und digitale Patientenakten täglich allgemein verfügbar sein. Das sieht das Ampel-Union-Gesetz vor, das der Deutsche Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat. Daher soll die elektronische Verschreibung bis Anfang 2024 zum Standard und zur Pflicht werden. Bis Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Akte mit Gesundheitsdaten wie Testergebnissen und Laborwerten erhalten – sofern sie nicht ablehnen. Auch die Forschung mit umfassenden Gesundheitsdaten soll künftig möglich sein.
Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem „riesigen Sprung“, den Deutschland bei der Digitalisierung seines Gesundheitssystems endlich aufholen müsse. Bisher wurden wichtige Daten auf Servern von Kliniken und Krankenhäusern verteilt, in denen früher Patienten behandelt wurden. „So kann es nicht weitergehen.“ Die neuen Regeln bringen ganz konkrete Vorteile für die Patienten. Für Ärzte sind die Behandlungsmöglichkeiten besser.
Daten der elektronischen Patientenakte helfen zB Krebspatienten und der Krebsforschung. Sie landen nicht, wenn man das nicht will, bei Pharmafirmen. Mit solchen Verschwörungstheorien wird der Fortschritt blockiert. Sind die Blockierer selbst krank wollen sie aber alle Medikamente https://t.co/jzIr0xhVbG
— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) December 14, 2023
Lauterbach über E-Rezept: „Forschungsdurchbruch zur Verbesserung der Versorgung“
Laut Gesetz haben Krankenkassen bis zum 15. Januar 2025 Zeit, für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Akte zu erstellen – sofern Sie nicht widersprechen. Diese Datei sollte ein persönlicher Datenspeicher sein und ein Leben lang bei allen Ärzten verbleiben. Elektronische Akten mit bestimmten Identifikationsregeln sollen über die Kassenanwendung zugänglich sein. Es wurde 2021 als optionaler Dienst eingeführt, wurde jedoch bisher kaum genutzt.
Seit einiger Zeit gibt es in der Apotheke auch die Möglichkeit, elektronische Rezepte anstelle des üblichen rosa Scheins einzulösen. Ab dem 1. Januar 2024 sind Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen. Ziel des zweiten Gesetzes ist es, die Verknüpfung von Daten aus unterschiedlichen Quellen wie Krebsregistern und Krankenkassen an einem zentralen Zugangspunkt zu ermöglichen. Die Daten sollten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Lauterbach sagte, dies sei ein Durchbruch in der Forschung zur Verbesserung der Pflege.
Lesen Sie auch:
- Jahr der Klimarekorde: Extreme sind die neue Normalität
- Vorbeugende Festnahmen offenbaren die Bedrohung durch islamistischen Terror
- Die Vereinten Nationen stimmen für einen Waffenstillstand in Israel
- SPD schließt Haushaltsbeschluss vor Jahresende aus
Quelle: www.stern.de