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Gericht weist Klagen gegen den Bau von LNG-Anlagen ab.

Vor dem Besuch Rügens gibt es keine Risiken.

Im Vordergrund die berühmten Seebrücken im Ostseebad Binz, im Hintergrund das LNG-Spezialschiff...
Im Vordergrund die berühmten Seebrücken im Ostseebad Binz, im Hintergrund das LNG-Spezialschiff "Neptun".

Gericht weist Klagen gegen den Bau von LNG-Anlagen ab.

örtliche Behörden haben sich bemüht, den LNG-Terminal vor der Insel Rügen zu stoppen, aber das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Bemühungen zurückgewiesen. Die im Einspruch geäußerten Bedenken über Sicherheitsfragen waren nicht überzeugend, fand das Gericht.

Die Notanträge der Gemeinde Binz, des Deutschen Jugendherbergsverbandes und zweier privater Grundstückseigentümer gegen die Funktion des flüssigen Gasterminals auf Rügen in Mukran wurden alle abgewiesen. Das Gericht in Leipzig stellte sie als unzulässig fest. Die gemeldeten Sicherheitsgefahren waren nicht erkennbar.

Der Terminal stößt an deutsche und weltweite Sicherheitsgesetze an, da kritische Sicherheitsrisiken in der Nähe von bewohnten und Kurorten liegen, sagte der Anwalt der Gemeinde, Reiner Geulen, in einer Erklärung im Frühjahr.

Geulens Berufung konzentrierte sich hauptsächlich auf vier Sachverständigenberichte, darunter eines von Bärbel Koppe, Professorin für Wasserbau und Hydromechanik an der Universität Wismar. Zudem beurteilte die Gesellschaft für Sicherheitstechnik/Schiffsicherheit in der Ostsee (GSSO) in Rostock die möglichen Risiken von schweren Unglücken und deren Verwaltung im Hafen von Mukran. Letztlich konnten die Risiken von Explosionen nicht gerechtfertigt werden.

Das Thema Explosionen in den Fokus

Das Thema dreht sich um einen hohen Unfallrisiko, da die beiden großen Spezialschiffe eingesetzt werden, die das flüssige Gas empfangen, in Gasform umwandeln und dann einführen. Diese großen Schiffe könnten mit den LNG-Tankschiffen, die das Gas liefern, kollidieren. Wenn die Schiffsbesatzungen evakuiert wären, wäre das geplante Löschverfahren des Betreibers nicht möglich. Darüber hinaus besteht die Gefahr von Explosionen aufgrund möglicher Schäden an Gasbehältern.

Der Terminal besteht aus zwei flottierenden Speicher- und Regasierungsanlagen (FSRUs) für die Speicherung und Umwandlung von flüssigem Erdgas, einem Tankschiff und anderen terrestrischen Anlagen. Mecklenburg-Vorpommern genehmigte die Betriebsaufnahme im April, aber jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die betrachteten Schutzmaßnahmen, wie die Wohnungen der Kläger oder das Prora-Jugendherbergsheim, weit außerhalb der angemessenen Sicherheitsabstände liegen.

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