Gericht stoppt Verhandlung im Cum-Ex-Fall von Olearius
Für die letzten drei Vierteljahre hat der Bankier Olearius vor dem Landgericht Bonn wegen Steuerbetrug durch Cum-Ex-Transaktionen gerichtet gestanden. Aufgrund seiner verschlechterten Gesundheitszustandes wurde der Prozess vorläufig unterbrochen, wodurch er für die Momentanzahlung von Millionen an Bußgeldern verschont bleibt.
Der Prozess gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der M.M.Warburg Hamburg Privatbank, Christian Olearius, am Landgericht Bonn wurde beendet. Der Vorsitzende Richterin, Marion Slota-Haaf, verkündete das Urteil. Die Beendigung erfolgte aufgrund von Olearius' fortgeschrittenem Alter und schlechterndem Gesundheitszustand. Der Prozess, der im September 2023 begonnen hatte, wurde von Anklage und Verteidigung gleichzeitig für frühzeitig beendet gebeten. Mit der Beendigung-Entscheidung bleibt die Frage seiner Schuld offen. Olearius hatte sich vor Gericht seiner Unschuld bewusst, die Anklagepunkte als unbegründet betrachtend.
Anleger manipulierten das System, um durch Cum-Ex-Transaktionen wiederumsteuerte Steuern zu erhalten, bei denen Aktien mit und ohne Dividendansprüchen in einer komplizierten und wankelmütigen Art und Weise ausgetauscht wurden. Der Staat erlitt ein massives Mehr-Milliarden-Euro-Verlust. Die Blütezeit dieser Transaktionen lag zwischen 2006 und 2011. Im Jahr 2021 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Cum-Ex-Transaktionen strafbar sind. Die Anklage warf Olearius an, an 15 schweren Fällen von Steuerhinterziehung beteiligt gewesen zu sein, was einem Verlust von ungefähr 280 Millionen Euro entsprach. Es wird behauptet, dass er in zwei Fällen gescheitert ist. Eine Revision gegen die Beendigungsbeschluss ist möglich, aber unwahrscheinlich.
Seit 2020 gab es acht Schuldsprüche in Cum-Ex-Fällen am Landgericht Bonn, weitere Verfahren sind erwartet in den kommenden Jahren. In diesem neu beendeten Verfahren stand der Leiter einer Finanzinstitution als erster vor Cum-Ex-Anschuldigungen. Olearius war früher CEO von Warburg-Privatbank und später dessen Aufsichtsratsvorsitzender, aber er ist jetzt nur noch Aktionär. Olearius muss der Staatsanwaltschaft zurzeit keine Schadensersatzsumme von 43 Millionen Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Sperrungsbescheid vorgeschlagen, um die strafrechtlichen Verfahren von den Hauptverfahren zu trennen. Aber das Gericht lehnte diesen Vorschlag in der vergangenen Woche ab, da die Ermittler noch nicht ihre Ermittlungen für diesen Zweck abgeschlossen hatten.
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Die Staatsanwaltschaft kann dies später tun und dann eine getrennte Sperrungsbescheid-Verfahrensstart initiieren. In diesem Fall wäre es um das Geld und nicht um die Schuldfrage. Olearius wird nicht mehr in den Gerichtssaal auftreten müssen. Laut seinem Vertreter hat Olearius zusammen mit seinem Mitgesellschafter Max Warburg im Jahr 2020 230 Millionen Euro an die Staatsanwaltschaft gezahlt, wegen Cum-Ex. Olearius ist einer der bekanntesten Cum-Ex-Spieler. Seine Handlungen lösten auch eine politische Sturmflut aus. Es wurde aus seinen Tagebuchaufzeichnungen bekannt, dass er drei Treffen mit Olaf Scholz, dem späteren Bundeskanzler, im Jahr 2016 und 2017 hatte, als er noch der Erste Bürgermeister von Hamburg war.
Die genauen Details der Scholz-Olearius-Treffen bleiben unklar. Allerdings ist bekannt, dass die Finanzaufsichtsteueranforderungen ausgestellt wurden und die Ansprüche ausliefen, aufgrund der damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen. Es ist noch nicht geklärt, ob eine kausale Verbindung zwischen den Scholz-Olearius-Treffen und der Entscheidung der Finanzaufsicht bestand. Scholz bestreitet jede Einflussnahme, aber wenn er auf die genauen Inhalle der Gespräche befragt wird, verweist er auf Gedächtnislücken.