Gericht: Iranische Frauen bekommen kein Asyl, weil sie sich weigern, Hijab zu tragen
Beide Frauen, die sich beschwerten, sagten, sie wollten keinen Hijab tragen und seien an den lokalen „westlichen Lebensstil“ gewöhnt. Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass daraus keine „erhebliche Wahrscheinlichkeit“ einer Strafverfolgung bestehe. Gleiches gilt für die illegale Ausreise aus dem Iran, die Beantragung von Asyl, den längeren Aufenthalt in einem westlichen Land sowie die „rein formelle Konvertierung zum Christentum“ oder die einfache Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland. Das OVG wies daher den Zweitkläger ab.
Allerdings klappte es beim ersten Mal. Dabei waren die schleswigschen Richter überzeugt, dass es „ein identitätsstiftendes Bekenntnis zu ‚westlichen‘ Werten“ gebe. Daher sei es für sie unzumutbar, „sich an staatliche Regelungen des Iran zu halten, die diesen Werten widersprechen.“ Darüber hinaus habe sie sich aktiv für die Rechte der Frauen im Iran eingesetzt und sei in Deutschland „besonders in der Exilpolitik aktiv“ gewesen. Relevante Fotos seien „im Internet leicht zu finden“.
Der dritte Kläger gehört dem Volk der Ahwazi an, einer arabischen Bevölkerungsgruppe im Iran mit etwa vier Millionen Mitgliedern. Das OVG entschied, dass diese Personen nicht mit einer sogenannten Gruppenverfolgung rechnen könnten. Zwar habe es „de facto zu zahlreichen Diskriminierungen und Einschränkungen“ gekommen, diese hätten jedoch „nicht die verfolgungsrelevante Schwelle überschritten“. Allerdings setzten sich die Kläger aktiv für die Menschenrechte des Ahwazi-Volkes ein, indem sie diese im Internet namentlich nannten. Weil der Iran dies möglicherweise als Kritik am Regime aufgefasst hat, gewährte ihm die OVG Flüchtlingsschutz.
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Quelle: www.stern.de