Unvorhergesehene Ausgaben im Zusammenhang mit einer bestimmten Tätigkeit oder einem bestimmten Projekt. - Für Kabelfernsehkunden ergeben sich durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs Änderungen.
Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, bekommen Sie meistens Fernsehen über eine Hausverbindung. Die Kosten für dieses werden von den Mietshäusern und Mietherren ihren Mietern als Zusatzkosten aufgeteilt, auch wenn Sie kein Fernsehen ansehen. Das entspricht dem Absatz 2 Nr. 15 des Mietpreisverordnungsgesetzes (MietPreisV). Die Wohnungsverwaltung überträgt dann das Geld für die Verbindung zum Kabelnetzbetreiber. Dieser zusätzliche Aufwand über den Mietpreis wird als Kostenbeteiligung bezeichnet.
Dieses Gesetz wird nach dem 30. Juni 2024 nicht mehr gültig sein. Diese Aufhebung ist Teil des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKModG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft trat. Es gibt derzeit eine Übergangszeit.
Für Mieter, die kein Fernsehen benutzen, wird ihre Mietrechnung ab dem 1. Juli 2024 etwas günstiger ausfallen. Sie sollten ihre Rechnung für 2024 durchsehen, um sicherzustellen, dass diese Anpassung vorgenommen wurde. Dieser Rechtswechsel ist für sie vorteilhaft, da sie in Zukunft keinmal mehr doppelt bezahlen müssen - z.B. wenn sie keinen Kabelanschluss nutzen, aber Fernsehen über das Internet sehen. Sie werden auch in Zukunft selbst den Anbieter und die Bedingungen ihrer Fernsehanbietung wählen können.
Für zahlreiche Vonovia-Mieter gibt es eine Sonderregelung: Vodafone, das von dieser Änderung besonders betroffen ist, kündigte Mitte Mai eine Vereinbarung mit dem Wohnungsverwalter an: Ab Juli sollen 120.000 zusätzliche Mietwohnungen von Vonovia an das Vodafone-Kabelfibernetz angeschlossen werden. Vonovia informiert die betroffenen Mieter, dass sie bei der Umstellung einen direkten Vertrag mit Vodafone schließen können, wenn sie Fernsehen über Kabel wollen.
Steigende Kosten nach der Aufhebung der Kostenbeteiligung?
Netzbetreiber geben Warnungen vor erhöhten Kosten, die durch die Aufhebung der Kostenbeteiligung entstehen könnten. Allerdings sagt das Verbraucherzentrum, dass die zusätzlichen Kosten von individuellen Verträgen in angemessenen Grenzen bleiben werden. Im Allgemeinen kosten diese individuellen Verträge rund 8 bis 10 Euro pro Monat. Das ist ein Zuwachs von bis zu 3 Euro pro Monat. Langfristig werden die Preise wahrscheinlich durch zunehmende Konkurrenz zwischen Anbietern sinken.
Mieter sollten sich vor den sogenannten "Medienberatern" hüten, die an der Tür warten und behaupten, dass die Verbindung abgeschnitten und das Bild schwarz bleiben wird. Diese Personen sollten nicht in Ihr Zimmer gelassen werden, da diese "Inspektionen" oft als Vorwand für neue Verträge dienen.
Mietherren müssen auch den 30. Juni 2024 beachten. Die Wohnungseigentümervereinigung hat ein Sonderrecht gegenüber ihrem Kabelanbieter. Wenn sie dies nicht ausnutzen, bleibt der Vertrag für die Hausverbindung in Kraft und müssen die Mietherren weiter bezahlen. Also, wenn die Wohnungseigentümervereinigung nicht handelt, könnten die Mieter in Zukunft Fernsehen sehen, während die Mietherren die Kosten tragen. Denn die Umstellung auf einen anderen Anbieter wird nicht mehr möglich sein.
Unter der Kostenbeteiligung sind auch gemeinsame Gebühren für Internet- und Telefonverbindungen enthalten. Diese spielen allerdings kaum eine Rolle im Mietverhältnis, da sie sehr selten geworden sind.