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Für das Jahr 2025 ist keine Erhöhung des Bürgereinkommens vorgesehen.

"Ein Spiel ohne Tore"

Nach Angaben von Hubertus Heil können Empfänger von Bürgergeld wahrscheinlich keine weitere...
Nach Angaben von Hubertus Heil können Empfänger von Bürgergeld wahrscheinlich keine weitere Erhöhung erwarten.

Für das Jahr 2025 ist keine Erhöhung des Bürgereinkommens vorgesehen.

Zu Beginn des Jahres 2024 hat die Regierung das Bürgergeld vor allem wegen der hohen Inflation deutlich erhöht. Arbeitsminister Heil warnt jedoch, dass die über 5,5 Millionen Bezieher dieser Leistung 2025 nicht mit einer Erhöhung ihrer Zahlungen rechnen sollten. Heil fordert auch einen höheren Mindestlohn.

Das Bürgergeld, das mehr als 5,5 Millionen Erwachsene und Kinder beziehen, wird 2025 möglicherweise nicht erhöht. In einer Regierungssitzung des Bundestages wies der SPD-Politiker und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil darauf hin, dass die monatlichen Leistungen aufgrund der hohen Inflation in diesem Jahr auf 61 Euro gestiegen sind. Der monatliche Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt derzeit bei 563 Euro, inklusive Miete und Heizkosten.

In der Berechnungsformel für das Bürgergeld werden Preissteigerungen berücksichtigt. Die aktuelle Situation hat die erwarteten Erhöhungen der monatlichen Regelleistungen, die im Januar 2024 um 61 Euro steigen, verhindert.

Forderung nach Erhöhung des Mindestlohns

In Bezug auf den Mindestlohn strebt Heil für 2025 eine deutliche Erhöhung an, die sich an der deutschen Gesetzgebung und der europäischen Mindestlohnrichtlinie orientiert. Die Richtlinie sieht als Mindestlohn etwa 60 % eines Medianlohns vor. In Deutschland wären das etwa 14 Euro.

Über den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, den Mindestlohn schrittweise auf 15 Euro anzuheben, wird heftig diskutiert. Die Arbeitgeber haben diesen Vorschlag heftig kritisiert und ihm einen Tabubruch vorgeworfen. Heil unterstützt den Vorschlag des Bundeskanzlers. Die Mindestlohnkommission müsse in Zukunft "wieder einheitliche Entscheidungen treffen", und zwar in Abstimmung mit dem Bundeskanzler.

Die Mindestlohnkommission ist für die Anpassung des Mindestlohns alle zwei Jahre zuständig. Nach ihrer umstrittenen Entscheidung im vergangenen Juni hat sie den Mindestlohn für dieses und das nächste Jahr um 41 Cent auf 12,41 Euro angehoben.

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Quelle: www.ntv.de

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