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Fraktionsvorsitzender der Alternative für Deutschland: „Ausrufung des Ausnahmezustands ist verfassungswidrig“

Der Fraktionsvorsitzende der Alternative für Deutschland, Hans-Christoph Berndt, bestritt energisch, dass in Brandenburg ein besonderer Notstand vorliege. „Es gibt keine Naturkatastrophe oder besonderen Notfall außerhalb der Kontrolle des Staates“, sagte Berndt am Mittwoch während einer...

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Hans-Christoph Berndt, Fraktionsvorsitzender der Alternative für Brandenburg, spricht im Landtag. Foto.aussiedlerbote.de

Finanzen - Fraktionsvorsitzender der Alternative für Deutschland: „Ausrufung des Ausnahmezustands ist verfassungswidrig“

AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt bestritt energisch, dass in Brandenburg ein besonderer Notstand vorliege. „Es gibt keine Naturkatastrophe oder besonderen Notfall außerhalb der Kontrolle des Staates“, sagte Berndt am Mittwoch während einer Sondersitzung des Landesparlaments. „Das wären Voraussetzungen für die Aufnahme eines neuen Kredits gemäß Abschnitt 103 der Landesverfassung“, kritisierte Berndt Trotz Rekordsteuereinnahmen hoffe die Landesregierung weiterhin, ihren Haushalt mit neuen Schulden finanzieren zu können. „Ich denke, die erneute Ausrufung des Ausnahmezustands verstößt gegen die Verfassung.“

Die rot-schwarz-grüne Regierungskoalition hofft, im Jahr 2024 auf einer Sondersitzung den „Ausnahmezustand“ ausrufen zu können, damit neue Kredite zur Linderung der Folgen des Krieges in der Ukraine vergeben werden können. Der Landtag hat für dieses und nächstes Jahr den Ausnahmezustand ausgerufen, um bis zu 2 Milliarden Euro an Neuschulden zur Unterstützung von Haushalten, Kommunen und Unternehmen aufnehmen zu können. Da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur einen Jahreshaushalt vorsieht, soll das Hilfspaket durch die erneute Ausrufung des Ausnahmezustands abgesichert werden. Die Kreditermächtigung für das kommende Jahr soll 1,06 Milliarden Euro erreichen.

Berufungsverknüpfung § 103 Landesverfassung

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Quelle: www.stern.de

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