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Fischwilderei: Während der Epidemie kam es zu vielen Fällen

Auf dem Wasser und beim Angeln gelten die Regeln. Jeder, der gegen diese Regel verstößt, kann mit einer Anklage wegen Fischwilderei rechnen. Insbesondere während der Pandemie war die Staatsanwaltschaft maßgeblich daran beteiligt.

Zwei Angler beobachten den Sonnenaufgang von ihren Campingstühlen aus. Foto.aussiedlerbote.de
Zwei Angler beobachten den Sonnenaufgang von ihren Campingstühlen aus. Foto.aussiedlerbote.de

Tiere - Fischwilderei: Während der Epidemie kam es zu vielen Fällen

Die Fischwilderei hat in Brandenburg während der Coronavirus-Pandemie deutlich zugenommen. Nach eigenen Angaben registrierte die Staatsanwaltschaft Neulupin im Jahr 2021 rund 115 solcher Fälle im eigenen Zuständigkeitsbereich der Ermittlungsbehörde. Im Jahr 2019, dem Jahr vor der Pandemie, untersuchten die Behörden lediglich 50 Fälle von Fischwilderei.

Ein ähnliches Bild zeichnen Zahlen der Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder) und Potsdam. Im Jahr 2019 beschäftigten sich die Behörden in Frankfurt (Oder) nach eigenen Angaben mit 114 Fischwildereidelikten. Im Jahr 2020 gab es 144 Fälle. In Potsdam ermittelte die Staatsanwaltschaft mit 69 Fällen die höchste Zahl an Strafverfahren während der Pandemie. Die Staatsanwaltschaft Cottbus erklärte, sie könne auf die Zahlen nicht zugreifen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam sagte, es handele sich bei den Zahlen um in einer Datenbank erfasste Fälle, in denen Fischwilderei der Hauptvorwurf sei. Allerdings kann Fischwilderei eine Vielzahl krimineller Handlungen nach sich ziehen. Dazu gehört das Angeln ohne Angelschein oder das Angeln mit zu vielen Ruten. Auch das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sagte, die Hälfte der Fälle werde an nachgeordnete Fischereibehörden übergeben und als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Dies führt oft zu „hohen Geldstrafen“. Etwa die Hälfte der übrigen Personen wurde wegen Bagatelldelikten gestoppt; dies hängt auch davon ab, ob sich der Täter schuldig bekennt oder ob es sich um einen Ersttäter handelt. Ein Fünftel der restlichen Anteile werde unter monetären Konditionen veräußert, sagte der Sprecher. Zur Höhe der Strafe kann keine pauschale Aussage gemacht werden. Anklage werde nur gegen „widerspenstige oder vorbestrafte Täter“ erhoben. Der Sprecher erklärte, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in den vergangenen fünf Jahren Geldstrafen in Höhe von 28.000 Euro verhängt habe.

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Quelle: www.stern.de

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