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Feier der Freiheit: 21 Gefangene vorzeitig entlassen

Seit 2020 gibt es in Sachsen die sogenannte Weihnachtsamnestie. Auch in diesem Jahr werden Straftäter vorzeitig freigelassen – einen Monat vor dem Festival.

Justiz - Feier der Freiheit: 21 Gefangene vorzeitig entlassen

Sachsen öffnet zum vierten Mal seine Türen für Straftäter, die rund um die Feiertage vor dem Ende ihrer eigentlichen Strafe zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt wurden. Nach Angaben des Justizministeriums hat das Gefängnissystem des Freistaats seit Mitte November 19 Erwachsene vorzeitig entlassen, darunter drei Frauen. Rechtsgrundlage ist eine Ministerialverordnung zur Weihnachtszeit.

Wie ein Ministeriumssprecher sagte, könnten bei einem regulären Ende der Haft am 4. Januar 2024 die Gefängnistore früher als erwartet bis Heiligabend für mehr Gefangene geöffnet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt seien. Gerichte und Staatsanwälte haben die Freilassung von insgesamt 21 Inhaftierten angeordnet, einige wurden jedoch nicht in den Freistaat umgesiedelt.

Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Festnahme sind sehr streng. Von dieser Verpflichtung sind grundsätzlich Personen ausgenommen, die besonders schwere Straftaten begangen haben und zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wurden, sowie hochrangige Häftlinge im Gefängnis. Darüber hinaus müssen medizinische Versorgung, Unterbringung und Lebensunterhalt gewährleistet sein, die Betroffenen müssen zustimmen und die Gefangenen müssen den Großteil ihrer Strafe in Ersatzhaft verbüßen.

„Positive, enge familiäre und soziale Beziehungen sind wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft“, begründete ein Ministeriumssprecher dieses Vorgehen. Stabile soziale Netzwerke helfen, „wieder auf die Spur zu kommen“ und frühzeitige Veröffentlichungen über die Weihnachtszeit für einen „Neuanfang“ zu nutzen. Neben der Wiedereingliederung in das familiäre und soziale Umfeld sind vor den Ferien noch wichtige Verwaltungsbesuche, Arztbesuche oder Therapie- und Vorstellungsgespräche möglich.

Bis 2019 war der Freistaat neben Bayern das einzige Bundesland, in dem es keine „Weihnachtsamnestie“ gab. Nur Häftlinge, die ihre Haft zwischen dem 22. Dezember und dem 2. Januar offiziell beenden, können über die Feiertage vorzeitig nach Hause gehen. Mit dem Wechsel der Führung des Justizministeriums von der CDU zu den Grünen passte sich Sachsen einer fast bundesweit üblichen Praxis an.

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Quelle: www.stern.de

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