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Fehlende staatliche Mittel für die Ökostromförderung in Höhe von 8,8 Milliarden Euro gemeldet.

Nach dem Wegfall der Belastung durch die Elektrizitätsabgabe

Niedrigere Strompreise an der Börse treiben die Kosten für den Bund in die Höhe.
Niedrigere Strompreise an der Börse treiben die Kosten für den Bund in die Höhe.

Fehlende staatliche Mittel für die Ökostromförderung in Höhe von 8,8 Milliarden Euro gemeldet.

Um erneuerbare Energieerzeugung zu subventionieren, erhalten Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen festgelegte Preise. Dadurch ist ein höherer Einfluss von Geldern aufgetreten, als erwartet, aufgrund niedrigerer Preise auf dem Strommarkt. Zuvor deckten Konsumenten die Unterschiede zwischen Ausgaben und Einnahmen durch die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Abgabe ab. Die Abgabe wurde abgeschafft, und die Mittel kommen jetzt aus dem bundesdeutschen Etat. Dieser erhebliche zusätzliche Bedarf ist hauptsächlich auf die deutlich verminderten Preise auf dem Strommarkt zurückzuführen. Da Photovoltaik- und Windkraftanlagenbetreiber höhere garantierte Preise erhalten, muss die Bundesregierung die Lücke ausfüllen.

Der Bundesregierung drohen Milliardenkosten in Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien. Laut einem Schreiben des Staatssekretärs Florian Toncar an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Helge Braun, beträgt dies fast neun Milliarden Euro. Das Wirtschaftsministerium hatte eine Überschussauflage in Höhe von 8,769 Milliarden Euro angefordert.

Der Unterschied zwischen Ausgaben und Einnahmen wurde früher von Konsumenten über die EEG-Abgabe aufgebracht. Dieser Praxis wurde ein Ende gesetzt, und die Mittel stammen stattdessen aus dem bundesdeutschen Etat. Der massiv zusätzliche Anforderung ist hauptsächlich auf die deutlich verminderten Preise auf dem Strommarkt zurückzuführen. Da Photovoltaik- und Windkraftanlagenbetreiber garantierte höhere Preise erhalten, muss die Bundesregierung die Lücke schließen.

Zunächst war ein Budget von 10,6 Milliarden Euro für die Finanzierung unter dem Renewable Energy Sources Act (EEG) bis 2024 vorgesehen. Toncar's Schreiben schlägt nahe, dass die deutlich verminderten Strommarktpreise und die damit verbundenen hohen Finanzanforderungen nicht im Zeitpunkt der Haushaltsbeschlussfassung im Jahr 2024 berücksichtigt wurden. Die Regierung beruhte auf Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber aus dem Spätjahr 2023. Wie es steht, sind die Mittel auf dem EEG-Konto fast aufgebraucht.

CDU-Energieteilnehmer Andreas Jung sagte, "Die Größe dieser Kostennebelung aus dem Übernehmen von EEG-Zahlungen war vorhersehbar. Statt präventive Maßnahmen zu ergreifen, manipulierte die Verkehrslichtkoalition die Zahlen und leitete die angeblich vorgesehenen CO2-Einnahmen andershin."

Das Bundesfinanzministerium hat die Möglichkeit eines Ergänzungshaushalts für dieses Jahr in Erwägung gezogen. Aufgrund schwächerer als erwarteter wirtschaftlicher Entwicklung in Deutschland, ermöglicht der zyklische Bestandteil im Haushaltsbremseinigungsgesetz einen größeren Netto-Kreditaufnahme. Das könnte bis zu elf Milliarden Euro betragen. Anfangs war eine Netto-Kreditaufnahme von 39 Milliarden Euro für das laufende Jahr innerhalb der Grenzen des Haushaltsbremseinigungsgesetzes geplant.

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