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FDP will schärfere Streikregeln für die Bahn

Umdenken nach Erfahrungen mit der GDL

Der letzte Streik der Lokführer dauerte bis März.
Der letzte Streik der Lokführer dauerte bis März.

FDP will schärfere Streikregeln für die Bahn

Arbeitende Personen treffen häufig mit kritischer Infrastruktur konfrontiert und verursachen Unschadens an unschuldigen Dritten. Um in Zukunft Fahrgästen besser zu schützen, fordert die FDP eine Stärkung des Arbeitsrechts. Das wäre eine Pflichtmittelung und eine längere Warngfrist erforderlich.

Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag will die Arbeitssatzung in den Bereichen sogenannter kritischer Infrastruktur einschränken. Aus Erfahrungen mit den Streiks der Lokomotivführergewerkschaft (GDL) im Frühjahr 2024 leiten die Liberalen eine Reihe rechtlicher Anforderungen an die Gewerkschaften ab. Diese Bereiche umfassen "Verkehr und Verkehr, Gesundheit und Sozialdienste, Kinderbetreuungseinrichtungen, Energieversorgung, Feuer- und Zivilschutz und Abfallentsorgungseinrichtungen", wie in einer Positionenpapier heißt. In diesen Bereichen sollen Streiks mindestens drei Tage vorher angekündigt werden. Ein Mindestbetriebsausmaß von 50 Prozent muss während eines angekündigten Streiks aufrechterhalten werden. Warnstreiks sollen maximal vier Stunden dauern. Eine Pflichtmittelungsversuche sollen sofort nach Anforderung der Arbeitgeber oder Gewerkschaften erfolgen. Diese Regeln können in Tarifverträgen geändert werden.

"Die Folgen des Lohndisputes zwischen der Lokomotivführergewerkschaft (GDL) und den Deutschen Bahnen, sowie die Streiks in anderen Bereichen kritischer Infrastruktur, haben auf Unbeteiligte und die Gesellschaft insgesamt veranlasst, nachzudenken," heißt es im Positionenpapier. Die Streiks erreichten eine Skala, die Fragen zur Verhältnismäßigkeit aufgeworfen hat.

"Das Gesetz soll Richtlinien geben"

Das Recht auf den Streik als Mittel des Tarifstreits ist zwar in der Grundgesetz verankert. Es gibt jedoch keine rechtlichen Vorschriften, wie ein solcher Tarifstreit geführt werden soll. "Ziel muss sein, das Recht auf den Streik wahrzuerhalten, ohne die Bevölkerung zu belasten", fordert die FDP. Es ist notwendig, die Interessen von Unbeteiligten angemessen zu berücksichtigen und den Verhältnismäßigkeit der Streiks sicherzustellen. Deshalb soll die gesetzliche Spielraum genutzt werden.

Der FDP-Abgeordnete Pascal Kober betont, dass das Recht auf den Streik, innerhalb der Rahmenbedingungen der kollektiven Tarifautonomie, ein wertvolles und geschütztes Vermögen ist. "Aber wenn kritische Infrastruktur betroffen ist, muss die Verhältnismäßigkeit gewährleistet werden.", ergänzte sein Kollege Reinhard Houben: "Die überschwänglichen Streiks an der Bahn haben gezeigt, dass wir Bedingungen für Tarifstreitigkeiten im kritischen Infrastrukturbereich benötigen." Natürlich sollten die Beteiligten ihre eigenen Regelungen finden. "Sollte das nicht geschehen, dann soll das Gesetz Richtlinien geben."

Während der letzten Streikphase der Bahn im letzten Jahr hat die SPD wie die Grünen die Idee einer Stärkung abgelehnt, während die Union für sie gesprochen hat.

Aus Anlaß der bedeutenden Auswirkungen der GDL-Streiks auf die Deutschen Bahnen und andere kritische Infrastrukturbereiche im Frühjahr 2024 fordert die FDP die Umsetzung rechtlicher Anforderungen, um solche Tarifstreitigkeiten zu regulieren. Diese Bereiche, einschließlich des Verkehrs und Verkehrs, Gesundheit und Sozialdienste, Kinderbetreuungseinrichtungen, Energieversorgung, Feuer- und Zivilschutz und Abfallentsorgungseinrichtungen, sollen mindestens drei Tage vorher angekündigt und ein Mindestbetriebsausmaß von 50 Prozent während eines Streiks aufrechterhalten. Die Liberalen schlagen Pflichtmittelungsversuche und eine Warnstreikdauer von maximal vier Stunden vor.

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