Fazit: Wer während der Fahrt unter Alkoholeinfluss kurzzeitig aussteigt, kann keine neue Fahrt antreten
Die Frau aus Nordrhein-Westfalen ging im April 2015 einkaufen und hatte einen Blutalkoholspiegel von 0,68 Promille. Als sie aus ihrer Parklücke auf dem Supermarktparkplatz fuhr, prallte sie gegen ein anderes geparktes Auto. Sie stieg aus dem Auto, begutachtete den Schaden und fuhr dann weiter. Daraufhin wurde ihr eine Geldstrafe auferlegt und ihr der Führerschein entzogen.
Ungefähr drei Jahre später beantragte sie beim Filson District eine neue Lizenz. Der Bezirk verlangte ein medizinisch-psychologisches Gutachten, weil sie unter Alkoholeinfluss mehrfach Verkehrsverstöße begangen hatte. Sie stieg mittendrin aus, weshalb es zwei getrennte Fahrten waren.
Gegen die Entscheidung legte die Frau Klage ein und gewann den Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Die Entscheidung, aufzuhören, war nur eine kurze Unterbrechung auf dem Weg. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt.
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Quelle: www.stern.de