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Farbanschlag auf Brandenburger Tor – Anklage

Klimaaktivisten besprühen das Brandenburger Tor mit Feuerlöschern im Anschlag. Dieser Schritt löste viel Kritik aus und richtete großen Schaden an. Jetzt beginnt der rechtliche Prozess.

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Nach einem Farbanschlag der Klimagruppe The Last Generation auf das Brandenburger Tor wurden im September Reinigungsarbeiten durchgeführt. Foto.aussiedlerbote.de

Letzte Generation - Farbanschlag auf Brandenburger Tor – Anklage

Knapp drei Monate nach dem ersten „Farbanschlag“ am Brandenburger Tor hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Klimaaktivisten erhoben. Den Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“ sei die Beschädigung öffentlichen Eigentums vorgeworfen worden, außerdem seien drei Männer und eine Frau wegen Widerstands gegen Polizeibeamte angeklagt worden, teilte ein Behördensprecher am Dienstag mit.

Sie sollen an einem Farbanschlag am 17. September beteiligt gewesen sein, bei dem das Wahrzeichen mit orangefarbener Farbe besprüht wurde. Nach Angaben der Berliner Liegenschaftsverwaltung belief sich der Schaden auf 115.000 Euro.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden im Zusammenhang mit der Operation insgesamt 14 Verfahren gegen Verdächtige eröffnet. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an. Ein Grund dafür ist, dass die Einziehungsansprüche der Beklagten in sechs Verfahren noch anhängig sind.

komplexe Reinigung

Die Reinigungsarbeiten waren aufwendig und konnten erst Anfang Dezember abgeschlossen werden. Ungefähr zwei Monate nach dem ersten Farbangriff bemalten Mitglieder der letzten Generation die Tore erneut mit oranger Farbe.

Die Anklage richtet sich in diesem Fall gegen drei Frauen aus Hamburg (27 Jahre), Berlin (34 Jahre) und Leipzig (27 Jahre), sowie aus Ravensburg (26 Jahre), Stuttgart (31). Jahre alt) und Drei Männer in Prag (51).

Die Staatsanwälte sagten, die Hamburgerin und die Berlinerin hätten im September mit vorbereiteten Feuerlöschern wasserunlösliche Farbe auf die Pfeiler oder auf den Boden zwischen den Pfeilern geschüttet und diese anschließend verschmiert. Unterdessen sollen drei weitere Klimaaktivisten versucht haben, mit einer Hebebühne zum Wahrzeichen zu gelangen, um dort Banner aufzuhängen und Farbe zu verteilen.

Die Polizei intervenierte jedoch, um dies zu verhindern. In der Anklage wird behauptet, dass zwei Polizisten einen gefährlichen Einsatz durchgeführt hätten: Weil die Klimaaktivisten nicht gestoppt werden wollten, gelangte die Polizei nur bis zum Bedienfeld der mehr als zwei Meter hohen Hebebühne – an der das Fahrzeug aufgehängt ist die Außenseite.

Wann der Prozess vor dem Landgericht Tiergarten beginnen wird, ist unklar. Zunächst müssen die Gerichte die Vorwürfe anerkennen.

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Quelle: www.stern.de

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