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Fans randalieren: Verfahren wegen Senkung der Bußgelder

Das Strafverfahren gegen einen Schalke 04-Fan, der nach einem Bundesligaspiel im Berliner Olympiastadion für Unruhe gesorgt hat, wird nach Zahlung einer Geldstrafe von 2.000 Euro eingestellt. Das Landgericht Berlin-Tiergarten hat das Urteil am Montag im Einvernehmen von Staatsanwaltschaft und...

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Der Eingang zum Amtsgericht Tiergarten trägt den Schriftzug „Gericht“ und das Wappen von Berlin. Foto.aussiedlerbote.de

Amtsgericht Berlin-Tiergarten - Fans randalieren: Verfahren wegen Senkung der Bußgelder

Das Strafverfahren gegen einen Schalke 04-Fan, der nach einem Bundesligaspiel im Berliner Olympiastadion für Unruhe gesorgt hat, wird nach Zahlung einer Geldstrafe von 2.000 Euro eingestellt. Das Landgericht Berlin-Tiergarten hat das Urteil am Montag im Einvernehmen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefällt. Während seines Prozesses wegen Landfriedensbruch, tätlichen Angriffs auf einen Vollzugsbeamten und versuchter Körperverletzung gab der 33-jährige Angeklagte aus Nordrhein-Westfalen an, er habe die Polizisten nicht angegriffen und auch nicht versucht, dies zu tun.

Nach dem Spiel zwischen Hertha Berlin und Schalke im Oktober 2022 kam es zunächst zu einer Schlägerei zwischen Schalke-Fans. Als die Polizei eingriff, seien sie von Fans angegriffen, geschlagen und getreten worden, heißt es in der Klageschrift. Ein Beamter stürzte, erlitt eine schwere Kopfverletzung und wurde ins Krankenhaus gebracht. Andere Polizisten erlitten leichte Verletzungen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, an einer Störung im Gästebereich beteiligt gewesen zu sein und einen Polizisten in Verletzungsabsicht geschubst zu haben.

Während des Prozesses berichtete die Polizei von „aggressiven Gefühlen“ nach dem Schlusspfiff nach Herthas Sieg. „Plötzlich stürmte die Menge auf uns zu“, sagte ein Zeuge. Ob der Angeklagte ihn gedrängt habe, könne er allerdings nicht sagen. Videoaufnahmen aus dem Olympiastadion führten zu einem Verfahren gegen den 33-Jährigen, der noch nicht vorbestraft ist.

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Quelle: www.stern.de

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