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Fahrräder dürfen jetzt auch Blinker haben.

Der Bundesrat billigt einen Fahrplan.

Fahrtrichtungsanzeiger am Fahrrad
Fahrtrichtungsanzeiger am Fahrrad

Fahrräder dürfen jetzt auch Blinker haben.

Fahrräder dürfen demnächst auch Blinker haben. Der Bundesrat stimmte am Freitag dieser Änderung zu und änderte damit das bestehende Verkehrsrecht.

Verkehrsstaatssekretär Oliver Luksic (FDP) zeigte sich erfreut über die damit verbundenen Änderungen. Damit werde die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Sichtbarkeit von Radfahrern beim Abbiegen verbessert. Das erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern ist auch ein wichtiger Impuls für die Fahrradindustrie, da sie nun solche Produkte planen und auf den Markt bringen kann.

Zuvor durften nur mehrspurige Fahrräder und solche mit einem Aufbau wie Rikschas, bei denen die Handzeichen des Fahrers teilweise oder ganz verdeckt waren, mit Blinkern ausgestattet werden.

Anfang 2022 erließ das Bundesverkehrsministerium eine neue Verordnung. Es war besorgt über die wachsende Zahl von Unfällen mit Pedelecs, also Fahrrädern mit Hilfsmotor. Derzeit müssen Radfahrer zum Anzeigen des Abbiegens die Hände vom Lenker nehmen, was zu einem Verlust des Gleichgewichts und einer veränderten Bremsleistung führen kann. Blinker könnten als Ersatz für Handsignale verwendet werden, um das Abbiegen reibungsloser und sicherer zu machen.

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Quelle: www.ntv.de

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