EU verschärft Vorschriften für Online-Buchungsplattform Booking.com.
Booking.com, eine beliebte Plattform zur Buchung von Unterkünften, muss aufgrund seiner enormen Marktmacht nun strengere Regeln in der Europäischen Union einhalten. Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Unternehmen unter den Digital Markets Act (DMA) zu stellen, der darauf abzielt, die Marktmacht großer digitaler Organisationen zu verringern. Aus diesem Grund muss Booking.com bessere Bedingungen für Anbieter von Hotels und Ferienunterkünften bieten.
Mit diesen neuen Regeln werden die Verbraucher, die Booking.com für Unterkünfte nutzen, mehr Auswahl und Freiheit haben. Außerdem muss die Plattform auch den Anbietern einen fairen Zugang zu ihren Dienstleistungen bieten. Dies könnte möglicherweise zu mehr Flexibilität bei den Buchungs- und Stornierungsbedingungen führen.
Booking.com wird als wichtiger Akteur in der europäischen Reiseindustrie eingestuft, so EU-Digitalkommissar Thierry Breton. Die Europäische Kommission wolle sicherstellen, dass das Unternehmen alle DMA-Anforderungen einhalte, so Breton. Booking.com wird eine Frist von sechs Monaten eingeräumt, um diese Änderungen umzusetzen, bevor es der Kommission einen detaillierten Bericht vorlegt.
Die Kommission prüft derzeit, ob der Online-Dienst X (früher bekannt als Twitter) unter das Gesetz fällt. Das Unternehmen, das sich im Besitz von Elon Musk befindet, behauptet, dass es trotz seiner massiven Nutzerbasis keine marktbeherrschende Stellung innehat, und verweist auf Dienste wie Threads und Mastodon als gangbare Alternativen.
Brüssel plant, die Marktmacht der so genannten Internet-Torwächter durch das Gesetz über digitale Märkte zu kontrollieren. Dieses Gesetz gilt für große Unternehmen wie die Google-Muttergesellschaft Alphabet, Amazon, Apple, die Muttergesellschaft von TikTok, Bytedance, Meta und Microsoft. Google darf beispielsweise seine Dienste in den Suchmaschinenergebnissen nicht mehr bevorzugen, während Apple Alternativen zu seinem App Store zulassen muss.
Verfahren gegen Apple, Google und Meta wegen möglicher Verstöße gegen die neuen Vorschriften sind bereits im Gange. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die Unternehmen mit Geldstrafen von bis zu 10 % ihres weltweiten Umsatzes belegt werden. In extremen Fällen ist die EU-Kommission befugt, die Auflösung eines Unternehmens anzuordnen.
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Quelle: www.ntv.de