Einigung in Straßburg - EU-Rechtsvorschriften zur Lieferkette stehen kurz vor der Verabschiedung - Ziel ist die Stärkung der globalen Menschenrechte
Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der EU-Länder haben sich auf ein Gesetz zur Lieferkette geeinigt. Damit sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, heißt es in einer Mitteilung des Europäischen Parlaments und der EU-Länder vom Donnerstag. Die EU-Länder kündigten an, dass größere Unternehmen auch Pläne entwickeln müssen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftsmodelle und Strategien im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen stehen.
Außerdem ist geplant, Unternehmen vor dem Europäischen Gerichtshof zur Rechenschaft zu ziehen, wenn es in ihren Lieferketten zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Die Vereinbarung muss noch vom Parlament und den EU-Ländern bestätigt werden, was aber in der Regel nur eine Formalität ist.
Reaktion auf EU-Gesetz zur Lieferkette: "Ein guter Tag für die Menschenrechte"
Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, sagte, es sei ein guter Tag für die Menschenrechte, aber sie würde gerne strengere Regeln für den Klima- und Umweltschutz sehen. Die Grünen-Politikerin betonte auch, dass das EU-Lieferkettenrecht über das deutsche Recht hinausgehe und mehr Unternehmen durch die Regeln geschützt seien. In Deutschland gibt es seit Anfang des Jahres ein Lieferkettengesetz.
René Repasi, Professor für Europarecht und sozialdemokratischer Europaabgeordneter, wies darauf hin, dass das Gesetz deutsche Unternehmen für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht haftbar macht, die bisher nicht vom deutschen Lieferkettenrecht ausgeschlossen war. So können Unternehmen zivilrechtlich haften und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wie Wirtschaftsvertreter haben auch Gewerkschaftspolitiker in der Vergangenheit Kritik an dem Gesetz geübt. Sie befürchten einen zu hohen bürokratischen Aufwand in den Unternehmen und damit einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regelungen betroffen sind.
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Quelle: www.stern.de