EU prüft Metas mögliches Versagen beim Schutz von Minderjährigen.
Meta, die Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, könnte Werbung auf Kinder abzielen und damit deren Suchtverhalten verstärken. Die Europäische Kommission vermutet, dass gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen wurde, und leitet deshalb Ermittlungen ein. Es drohen empfindliche Strafen.
Die Europäische Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Meta wegen möglicher Verstöße gegen Jugendschutzrichtlinien ein. Die Brüsseler Institution befürchtet, dass das Design der Plattform, einschließlich ihrer Algorithmen, bei Kindern ein Suchtverhalten hervorrufen könnte.
Besonders besorgniserregend sind in diesem Zusammenhang die so genannten "Kaninchenloch-Effekte". Damit ist das Phänomen gemeint, dass man sich so sehr in ein Thema vertieft, dass man sich nur schwer wieder davon lösen kann, wie Alice im Wunderland, die in einen Kaninchenbau fällt. Algorithmen können diese Verhaltensmuster theoretisch erkennen und ausnutzen, um die Nutzer dazu zu bringen, mehr Zeit auf einer Plattform zu verbringen.
Online-Plattformen sind nach einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) gesetzlich verpflichtet, Minderjährige besonders zu schützen. Dazu gehört das Verbot von Werbung, die auf der Grundlage persönlicher Daten an sie gerichtet ist, und die Bewertung potenzieller Risiken, die zu süchtigem Verhalten führen könnten.
Die Kommission hat die Befürchtung, dass Meta diese Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen nicht einhält. Die Methoden zur Altersüberprüfung sind ebenfalls bedenklich, da sie möglicherweise nicht effektiv sind. Die Kommission wird weitere Informationen einholen, z. B. durch Befragungen, um den Vorwürfen nachzugehen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird nur ein Verdacht geprüft, und das endgültige Ergebnis steht noch nicht fest.
Bereits laufende Verfahren gegen Tech-Giganten
Die Kommission hat Ende April ein Verfahren gegen Meta eingeleitet, weil sie vermutet, dass das DSA im Bereich der politischen Werbung nicht eingehalten wurde. Das Gesetz verlangt von den Plattformen, dass sie strengere Regeln zum Schutz von Kindern befolgen und unverzüglicher gegen illegale Inhalte wie Hassreden im Internet vorgehen. Andernfalls drohen ihnen hohe Geldstrafen. Eine Reihe bekannter Dienste, darunter Facebook und Tiktok, unterliegen strengeren Vorschriften.
Gegen Tiktok und X laufen bereits rechtliche Schritte. Bei Tiktok wird geprüft, ob das chinesische Unternehmen mit seiner Lite-Version das geistige Wohlbefinden von Minderjährigen gefährdet. Aufgrund von Hinweisen auf illegale und betrügerische Beiträge zum Hamas-Angriff auf Israel wurde X eine Liste mit Fragen vorgelegt. Die EU-Kommission war mit den Antworten von X unzufrieden und leitete Mitte Dezember ein Verfahren gegen das Unternehmen ein.
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Quelle: www.ntv.de