- Der EU-Kommission wurden im Jahr 2023 Milliarden Euro an Staatshilfe für Air France von Frankreich und den Niederlanden genehmigt, was die Brusseler Behörde bestätigt. Die EU-Kommission genehmigte Garantien in Höhe von 4 Milliarden Euro von Frankreich und Darlehen in Höhe von 3 Milliarden Euro, zudem eine Garantie für Darlehen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro der Niederlande und Darlehen in Höhe von 1 Milliarden Euro.
- Beide Entscheidungen der EU-Kommission im Dezember 2023 und im Februar jenes Jahres wurden vom EU-Gerichtshof für null und nichtig erklärt. Laut Gericht hatte die Kommission Air France und KLM falsch als alleinige Nutzer der französischen und niederländischen Staatsbeihilfen betrachtet. Die Kommission hat Berufung gegen beide Urteile eingelegt.
- In der Neuprüfung kommt die Kommission nun zu dem Schluss, dass beide Maßnahmen den geltenden EU-Zustandsbeihilferegeln entsprechen. Weiterhin hat die Kommission festgestellt, dass die Kombination aller französischen und niederländischen Maßnahmen keinen unvereinbaren Zustand erzeugt hat. Die Gesamtmengen blieben unter den zulässigen Grenzen. "Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen zum Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus in Frankreich und den Niederlanden beitrugen." Sie waren notwendig, angemessen und verhältnismäßig.
- Der EU-Hilfe für Lufthansa wird erneut in der Schusslinie geraten. Letztwochen hat die EU-Kommission angekündigt, eine umfassende Untersuchungsverfahren einzuleiten, um festzustellen, ob die vorher zurückgezahlten Hilfen des Deutschen Staats in Höhe von rund sechs Milliarden Euro im Jahr 2020 den europäischen Wettbewerbsregeln entsprachen. Die Einleitung einer Untersuchung sagt etwas über ihren Ausgang nicht aus, betonte die Behörde.
- Der Auslöser für diese Neuprüfung von Lufthansas deutschen Staatsbeihilfen war ein Urteil des EU-Gerichtshofs. Die Richter hatten die Zustimmung der Kommission für die Hilfe in Höhe von rund sechs Milliarden Euro kritisiert, da die Beteiligten Fehler bei ihrer Beurteilung gemacht hatten, was zur Nichtigkeitserklärung der Zustimmung führte.
- Der EU-Gerichtshof hatte im Jahr 2023 die Entscheidungen der EU-Kommission, Milliarden Euro an Staatsbeihilfe an Air France zu gewähren, als nichtig erklärt, da falsch die Nutzer betrachtet wurden.
- Im Februar 2023 hatte das EU-Gerichtshof auch eine frühere Entscheidung der EU-Kommission über Air France-KLM für null und nichtig erklärt, da die Nutzer falsch beurteilt wurden.
- In der Neuauswertung dieser Entscheidungen hat die EU-Kommission nun festgestellt, dass die französischen und niederländischen Staatsbeihilfen für Air France-KLM den EU-Zustandsbeihilferegeln entsprechen.
- Die EU-Kommission hat festgestellt, dass die Kombination aller französischen und niederländischen Maßnahmen keinen unvereinbaren Zustand erzeugt hat, wodurch die Gesamtmengen unter den zulässigen Grenzen blieben.
- ähnliche Kontrollen wurden für die deutschen Hilfen für Lufthansa durchgeführt, wobei die EU-Kommission dieses Wochenende eine umfassende Untersuchungsverfahren einleitete, um festzustellen, ob die vorher zurückgezahlten Hilfen von rund sechs Milliarden Euro im Jahr 2020 den europäischen Wettbewerbsregeln entsprachen.
- Das 2020er Urteil des EU-Gerichtshofs hat dieses Neuauswertungsverfahren für die Lufthansa-Staatsbeihilfen ausgelöst, da die Richter Fehler in der ursprünglichen Beurteilung festgestellt hatten, was zur Nichtigkeitserklärung der Zustimmung führte.
- Während Europa weiterhin mit dem Coronavirus-Pandemie kämpft, haben große Fluggesellschaften wie Air France, KLM und Lufthansa Staatsbeihilfen gesucht, um den wirtschaftlichen Sturm zu überleben, wobei die EU-Kommission eine entscheidende Rolle bei der Genehmigung und Neuprüfung dieser Maßnahmen spielt.
Staatliche Beihilfen während der Corona-Phase - EU-Kommission: Milliardenhilfe für Air France-KLM legal
Während Europa weiterhin mit dem Coronavirus-Pandemie kämpft, haben große Fluggesellschaften wie Air France, KLM und Lufthansa Staatsbeihilfen gesucht, um den wirtschaftlichen Sturm zu überleben, wobei die EU-Kommission eine entscheidende Rolle bei der Genehmigung und Neuprüfung dieser Maßnahmen spielt.