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Es wird erwartet, dass der Vorfall in Berlin während der Bundestagswahl beurteilt wird

Das Bundesverfassungsgericht hofft, am Dienstag (10 Uhr) bekannt geben zu können, ob und in welchem ​​Umfang die Berliner Bundestagswahl 2021 wiederholt werden muss. Die damalige Abstimmung wurde durch zahlreiche Störungen beeinträchtigt, darunter lange Wartezeiten und fehlende Stimmzettel....

An einer Stange im Stadtteil Prenzlauer Berg hängt ein Schild mit der Aufschrift „Wahllokal“. Foto.aussiedlerbote.de
An einer Stange im Stadtteil Prenzlauer Berg hängt ein Schild mit der Aufschrift „Wahllokal“. Foto.aussiedlerbote.de

Justiz - Es wird erwartet, dass der Vorfall in Berlin während der Bundestagswahl beurteilt wird

Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag (10.00 Uhr) bekannt geben, ob und in welchem ​​Umfang die Berliner Bundestagswahl 2021 wiederholt werden muss. Die damalige Abstimmung wurde durch zahlreiche Störungen beeinträchtigt, darunter lange Wartezeiten und fehlende Stimmzettel. Anschließend führte der Bundestag eine teilweise Wiederholungswahl mit den Stimmen von Sozialdemokraten, Grünen und FDP durch. Aus Koalitionssicht müssen Neuwahlen in mehr Wahlkreisen durchgeführt werden. Die CDU/CSU-Fraktion hat deshalb in Karlsruhe Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht. (Az. 2 BvC 4/23)

Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler sagte, der letzte Tag für Neuwahlen sei der 11. Februar. Die Voraussetzungen für neue Abstimmungen, ob groß oder klein, seien seit Sommer geschaffen: „Landeswahlbehörden und Regionen sind bereit.“

Aufgrund der Änderungen erklärte das Berliner Verfassungsgericht am 26. September 2021 die Abgeordnetenhauswahl wegen „schwerwiegender institutioneller Mängel“ und einer Vielzahl von Wahlfehlern für ungültig. Diese Wahl, eine völlige Wiederholung der Wahl vom 12. Februar 2023, führte dazu, dass ein schwarz-rotes Bündnis die seit 2016 regierende Dreierkoalition aus SPD, Grünen und Linken ablöste.

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Quelle: www.stern.de

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