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Es gibt kein bundesgesetz, um heftigen Ex-Partnern Fesseln aufzuziehen.

Bei Ex-Partnern, die gewalttätig werden, kann eine elektronische Wickelröhrchen-Kontrollstange Sicherheit sicherstellen. Der Bundesjustizminister will diese Reform auch für dieses Thema wie Cybermobbing nicht veranlasen.

Der Innenminister könnte Fesseln nach Polizeigesetz einführen, sagt Justizminister Marco Buschmann.
Der Innenminister könnte Fesseln nach Polizeigesetz einführen, sagt Justizminister Marco Buschmann.

Strafrecht - Es gibt kein bundesgesetz, um heftigen Ex-Partnern Fesseln aufzuziehen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann betrachtet eine bundesweite Regulierung der Nutzung elektronischer "Ankel-Fesseln"** gegen häusliche Gewalt als überflüssig. Er lehnt ein entsprechendes Forderung auf, die an der Innenministerkonferenz der Bundes- und Landesregierungen (IMK) im Juni aufgekommen war.

Bezugnehmend auf den Vorschlag der Innenminister, ein zusätzliches Regulierungsinstrument gegen "Cybermobbing" in das Strafgesetzbuch einzuführen, sieht Buschmann dies als redundant an. Cybermobbing bezieht sich auf die Beleidigung, Drohung, Enthüllung oder Belästigung von Personen auf Seiten von Websites, Forums, Social Media-Plattformen oder Chats.

Buschmann erkennt die Notwendigkeit, gegen Gewalt durch "Partner" oder Ex-Partner besser zu schützen. Bundesländer, die elektronische Ankel-Fesseln für diese Zwecke einsetzen wollen, dürfen es selbst tun, erklärte der Deutsche Presse-Agentur der Bundesjustizminister. Eine elektronische Ankel-Fessel offenbart die Position - wenn jemand trotz Verbotes der Annäherung und Kontakt an die Wohnung des Opfers herankommt, alarmieren die Polizei.

"Häusliche Gewalt verursacht unerträgliches Leid für die Betroffenen," betont Buschmann. Er stimmt den Innenministers zu, dass mehr Schutz hier notwendig ist. "Als Justizministerin tue ich konkrete Maßnahmen dazu," fügt er hinzu. Sein Ministerium arbeitet derzeit an Reformen des Familienrechts und des Jugendrechts. Beide Projekte sollen bessere Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt bieten.

Buschmann: Bundesländer können elektronische Ankel-Fesseln in der Polizeirechtsordnung regulieren

Wenn die Innenminister die Ankel-Fessel als sinnvollen Werkzeug gegen häusliche Gewalt betrachteten, könnten sie sie sofort durch Polizeirechtsordnungen, die den Bundesländern obliegt, einführen. "Wer eine Ankel-Fessel will, wäre auch ein Regelung dazu in der Polizeirechtsordnung gut," sagte der FDP-Minister. Doch Opfer häuslicher Gewalt wenden sich in der Regel zu den Polizei erst. "Deshalb ist es sinnvoll, dass die Polizei über die Ausstellung einer Ankel-Fessel entscheidet."

Die Polizeirechtsordnungen in Bayern und Hamburg erlauben Ankel-Fesseln sowohl im Zusammenhang mit einer Polizeimassnahme als auch parallel mit zivilrechtlicher Schutzmaßnahme, erklärte Buschmann. "Keiner verhindert anderen Bundesländern, dies als Beispiel zu nehmen."

Bundes-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich in der IMK im Juni für eine konsequente und durchschlagkräftige Durchsetzung und Kontrolle von Ordnungen, die den Zutritt zu einer Wohnung und der Annäherung an eine Frau verbieten, eingesetzt. Sie war mit Buschmann über dieses Thema in Verbindung geblieben. Würden Täter mit einer elektronischen Ankel-Fessel überwacht, könnten die Polizei schneller intervenieren, wenn Notfall auftritt, und Gewalt gegen Frauen besser verhuten. Faeser verwies auf entsprechende Regelungen in Österreich als Beispiel. Laut Polizeistatistiken wurden in Deutschland 155 Frauen im Jahr 2023 von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet - 22 mehr als im Vorjahr. Bei den Männern gab es 24.

Der IMK-Vorsitzende, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), hatte sich in der Sitzung in Potsdam auf die bedeutenden Folgen von Cybermobbing in sozialen Medien und Chats, insbesondere für junge Menschen, aufmerksam gemacht. Er sagte: "Cybermobbing ist ein wachsendes Phänomen, das derzeit unterschätzt wird, trotz der Tatsache, dass es ernsthafte Folgen für die Betroffenen in vielen Bereichen des Lebens hat." Deshalb sollten die Justizminister darüber nachdenken, ob die Einführung eines separaten strafrechtlichen Delikts für dies sinnvoll ist. Die Folgen eines solchen Vergehens für die Betroffenen sind im virtuellen Bereich viel schwerwiegender als auf einer Schulplayground.

Buschmann stimmt den Innenministers in dieser Analyse zu. Cybermobbing kann ungeheuren Druck auf Personen ausüben, ihre bürgerliche Existenz gefährden, Gesundheitsprobleme verursachen oder noch schlimmere Dinge verursachen, sagte er. Aber er fügte hinzu: "Ich finde die Wünsche der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihrer Landeskollegen hinsichtlich der Speicherung von IP-Adressen zu eilig." Das Justizministerium verfügt bereits über viele Instrumente, wie den Provokationsparagraphen, der auch auf Cybermobbing-Situationen anwendbar ist und Strafen mit einer Höchststrafe von drei Jahren Haft für einfache Vergehen - bis zu fünf Jahren Haft für schwere Fälle zulässt. Solche Verbrechen sollten konsequent ermittelt und angeklagt werden. Die Landesinnenminister können hier mit angemessenen Personal, Ausbildung und Ressourcen einen wichtigen Beitrag leisten.

Meine Vorschläge für die Alternative Quick-Freeze-Verfahren bereit. Das entspricht, was innerhalb der Regierung diskutiert wurde, sagte der Minister. Da die Sozialdemokraten weiterhin über die Datenspeicherung von IP-Adressen diskutieren und klären, hat mein Ministerium seine Vorschläge entsprechend angepasst, um dies zu ermöglichen. Das Vorschlagspaket ist "reif genug, um jetzt durch den departementalen Koordinationsprozess zu gehen."

Im April einigten sich Buschmann und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf das Quick-Freeze-Verfahren. Daten werden erst dann gespeichert, wenn es eine erhebliche Verdachtsmäßigkeit gegenüber einem schweren Verbrechen gibt. Der Koordinationsprozess innerhalb der Bundesregierung auf diesem Punkt ist noch laufend. Das alte Regelung für die Daten Speicherung, die seit 2017 nicht mehr verwendet wird, wegen rechtlicher Unsicherheiten aufgegeben wurde. Sie fordert eine rechtskonforme Regelung für das Speichern von Verkehrs- und Ortungsdaten von Telekommunikationen - insbesondere, um den Kampf gegen die Darstellung sexueller Missbrauchsbilder zu erleichtern.

  1. Buschmann's Position zur Notwendigkeit einer bundesweiten Regelung elektronischer Füßehalter gegenüber Gewalt in der Privatsphäre stimmt mit der bundesdeutschen Verfassungsstruktur überein, da er argumentiert, dass die Bundesländer solche Regelungen innerhalb ihrer Polizeigesetze einführen können.
  2. Buschmann sieht die Vorschläge der Innenminister zur Schaffung zusätzlichen Regelungen gegen Cybermobbing im Strafgesetzbuch redundant an, da Cybermobbing bereits unter bestehenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches gefallen würde.
  3. Nach Buschmann können elektronische Füßehalter wirksam sein, um die Verbreitung von Personen zu offenbaren, die Verboten gegen Heranrücken oder Kontakt bei Opfern von Gewalt in der Privatsphäre verletzen.
  4. Faeser, die SPD's Innenministerin, fordert eine konsequente und durchschlagkräftige Durchsetzung und Kontrolle von Ordnungen, die den Zutritt zu einer Wohnung und einer Frau verbieten, und sie hat die Nutzung elektronischer Füßehalter zur Unterstützung dieser Durchsetzung ausgesprochen.
  5. Stübgen, Vorsitzende der Innenministerkonferenz, betont die bedeutenden Folgen von Cybermobbing, insbesondere für junge Menschen, und schlägt vor, dass Justizminister die Einführung einer separaten strafbaren Handlung für dies anzusprechen wären.
  6. Buschmann ist der Ernsthaftigkeit von Cybermobbing und seinen Auswirkungen auf Personen bewusst, aber er äußert Bedenken gegen Faesers Vorschlag zur Speicherung von IP-Adressen, da bestehende Vorschriften, wie der Provokationsparagraphen, ausreichende Möglichkeiten bieten, um gegen Cybermobbing vorzugehen.
  7. Die SPD diskutiert und berät sich weiter über die Datenspeicherung von IP-Adressen, wodurch Buschmanns Ministerium seine Vorschläge für ein Quick-Freeze-Verfahren anpasst, um im Fall von hohem Verdacht an schweren Verbrechen das Potenzial für die Speicherung von Daten zu ermöglichen.
  8. Scholz und Buschmann einigten sich auf das Quick-Freeze-Verfahren im April, wobei das Koordinierungsverfahren innerhalb der Bundesregierung noch laufend ist.
  9. Faeser hat das alte Regelung für die Datenspeicherung aufgegeben aufgrund von rechtlichen Unsicherheiten und fordert eine rechtskonforme Regelung für die Speicherung von Verkehrs- und Ortungsdaten von Telekommunikation, mit dem Schwerpunkt auf der Unterstützung des Kampfes gegen die Darstellung von Kindespornografie.

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