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Elektronische Verschreibungen und digitale Patientenakten werden bald jeden erreichen

Bundestag beschließt Gesetz

Künftig speichern Ärzte das Rezept auf der Gesundheitskarte und lesen es in der Apotheke erneut....aussiedlerbote.de
Künftig speichern Ärzte das Rezept auf der Gesundheitskarte und lesen es in der Apotheke erneut aus..aussiedlerbote.de

Elektronische Verschreibungen und digitale Patientenakten werden bald jeden erreichen

Ab 2024 gehören rosafarbene Zettel beim Apothekenbesuch für viele Patienten der Vergangenheit an. Nach ersten Tests soll die elektronische Verschreibung zum Standard werden. Nach einem Gesetzesbeschluss im Deutschen Bundestag soll die digitale Patientenakte ab 2025 eingeführt werden.

Nach Jahren der Verzögerung werden elektronische Verschreibungen und digitale Patientenakten täglich allgemein verfügbar sein. Dies ist in einem Gesetz der Bundestags-Ampel-Union festgelegt. Daher soll die elektronische Verschreibung bis Anfang 2024 zum Standard und zur Pflicht werden. Bis Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Akte mit Gesundheitsdaten wie Testergebnissen und Laborwerten erhalten – sofern sie nicht ablehnen. Auch die Forschung mit umfassenden Gesundheitsdaten soll künftig möglich sein.

Der sozialdemokratische Bundesminister Karl Lauterbach sprach von einem großen Schritt, den Deutschland bei der Digitalisierung seines Gesundheitssystems endlich machen müsse. Bisher wurden wichtige Daten auf Servern von Kliniken und Krankenhäusern verteilt, in denen früher Patienten behandelt wurden. „So kann es nicht weitergehen.“ Die neuen Regeln bringen ganz konkrete Vorteile für die Patienten. Für Ärzte sind die Behandlungsmöglichkeiten besser.

Für die Forschung genutzte Daten

Laut Gesetz haben Krankenkassen bis zum 15. Januar 2025 Zeit, für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Akte zu erstellen – sofern Sie nicht widersprechen. Diese Datei sollte ein persönlicher Datenspeicher sein und ein Leben lang bei allen Ärzten verbleiben. Elektronische Akten mit bestimmten Identifikationsregeln sollen über die Kassenanwendung zugänglich sein. Es wurde 2021 als optionaler Dienst eingeführt, wurde jedoch bisher kaum genutzt.

Seit einiger Zeit gibt es in der Apotheke auch die Möglichkeit, elektronische Rezepte anstelle des üblichen rosa Scheins einzulösen. Ab dem 1. Januar 2024 sind Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen.

Ziel des zweiten Gesetzes ist es, die Verknüpfung von Daten aus unterschiedlichen Quellen wie Krebsregistern und Krankenkassen an einem zentralen Zugangspunkt zu ermöglichen. Die Daten sollten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Lauterbach sagte, dies sei ein Durchbruch in der Forschung zur Verbesserung der Pflege.

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Quelle: www.ntv.de

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