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Einjähriges Jubiläum des Lieferkettengesetzes – wie wirksam sind die Regeln?

Seit Anfang dieses Jahres sind deutsche Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Verantwortung für Kinder- und Zwangsarbeit in ihren Produktlieferketten zu übernehmen. Das zuständige Bundesamt kam zu einem positiven Ergebnis.

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Im ersten Jahr der Umsetzung des Lieferkettengesetzes hat das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch keine Sanktionen bei Nichteinhaltung verhängt. Foto.aussiedlerbote.de

Menschenrechte - Einjähriges Jubiläum des Lieferkettengesetzes – wie wirksam sind die Regeln?

Bis ein T-Shirt in Deutschland ein Geschäft, eine Tafel Schokolade im Supermarkt oder ein Sofa im Möbelhaus erreicht, haben diese Produkte oft mehrere Produktionsstufen in verschiedenen Ländern durchlaufen.

Das Lieferkettengesetz, das seit fast zwölf Monaten in der Wirtschaft heftig kritisiert wird, macht deutsche Unternehmen dafür verantwortlich, dass sie bei ihren Zulieferern nicht von Kinder- und Zwangsarbeit profitieren. Nach eigenen Angaben hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im ersten Jahr noch keine Sanktionen für Verstöße verhängt.

Wie die Behörden bisher mitteilten, wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 486 Inspektionen bei Unternehmen durchgeführt, vor allem in den Branchen Automobil, Chemie, Pharma, Maschinenbau, Energie, Möbel, Textil sowie Lebensmittel und Getränke. Es gingen 38 Beschwerden ein, 6 davon kontaktierte die Bafa beim Unternehmen.

Die Behörden kamen zu einem positiven vorläufigen Fazit: Die verpflichteten Unternehmen kümmerten sich daher stärker um ihre Lieferketten und konnten die Vorgaben des Gesetzes weitgehend umsetzen. Sie kontaktieren auch Lieferanten, um Unzufriedenheit zu klären oder abzumildern.

Unternehmen kritisieren hohe Ausgaben

Die Wirtschaft steht den Regeln jedoch weiterhin kritisch gegenüber. Peter Adrian, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das Gesetz zielt auf ein gemeinsames Ziel für die deutsche Wirtschaft ab, aber in der Praxis schafft es Schwierigkeiten.“ Großunternehmen. Die Auswirkungen sind bereits offensichtlich. „Wenn Sie mit großen Unternehmen Geschäfte machen, müssen auch kleine Unternehmen die Standards erfüllen“, sagte Adrian.

„Ein Beispiel aus meiner Praxis: Wir liefern Maschinen an große Unternehmen, die von uns die Einhaltung von Spezifikationen verlangen. Wir haben bereits 157 Lieferanten, von denen wir wiederum Produkte kaufen und dann von Anfang an für die Einhaltung von Standards sorgen.“ Das ist fast unmöglich. Das ist möglich „In manchen Fällen funktioniert es nicht“, sagte Immobilienunternehmer Adrian.

Welche Anforderungen gibt es im Lieferkettenrecht?

Das deutsche Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie es offiziell heißt, gilt derzeit für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind rund 900 Unternehmen betroffen. Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.

Sie müssen unter anderem das Ausmaß ihres Risikos, von Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit zu profitieren, analysieren, Risikomanagement- und Beschwerdemechanismen einrichten und öffentlich berichten. Kommt es im eigenen Unternehmen oder bei einem direkten Lieferanten zu einem Verstoß, verlangt das Gesetz von Unternehmen, sofortige und angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, „um den Verstoß zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren“.

Spezifikationen von Bafa geprüft. Es geht auch eingereichten Beschwerden nach. Stellt das Bundesamt Versäumnisse oder Unregelmäßigkeiten fest, kann es Bußgelder verhängen. Auch Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, können von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

EU-Recht sollte befolgt werden

Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der EU-Länder einigten sich Mitte Dezember auf ein EU-weites Gesetz, das Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Lieferketten zur Verantwortung ziehen soll. Grundsätzlich gilt die Regelung für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 150 Millionen Euro. Sie sieht unter anderem vor, Unternehmen vor dem Europäischen Gerichtshof zur Rechenschaft zu ziehen, wenn es in ihren Lieferketten zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), sagte: „Das Problem, mit dem die EU derzeit konfrontiert ist, geht weit darüber hinaus, denn es betrifft nicht nur die gesamte Lieferkette, sondern auch die Vertriebskette“, sagte die Nachrichtenagentur. „Das ist zum Beispiel für Komponentenhersteller völlig unrealistisch. Sie kennen den Endkunden für den Großteil ihrer Lieferungen nicht.“ Zudem drohe eine zivilrechtliche Haftung für Fehlverhalten anderer Unternehmen in der Lieferkette.

DIHK-Vorsitzender Adrian sagte: „Ich befürchte, dass wir das LkSG, insbesondere die jetzt in Brüssel vereinbarte EU-Variante, völlig über das Ziel hinausschießen werden.“ viele Unternehmen über die EU-Politik.

Vereinbarungen zum EU-Recht müssen zwar noch vom Europäischen Parlament und den EU-Ländern bestätigt werden, dies ist jedoch meist nur eine Formsache.

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Quelle: www.stern.de

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