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Ein schluchzender 20-Jähriger gibt zu, eine grausame Tat begangen zu haben.

Tödlicher Messerangriff auf Ex-Partnerin.

Das Verfahren wegen Totschlags wird vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Kiel...
Das Verfahren wegen Totschlags wird vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Kiel verhandelt.

Ein schluchzender 20-Jähriger gibt zu, eine grausame Tat begangen zu haben.

Ein junger Mann kämpft mit dem Bruch seiner Beziehung. Während eines heftigen Streits im Auto sticht er schließlich mit einem Messer auf seine 17-jährige Ex-Freundin ein. Dieser Vorfall führt zu einem schweren Unfall, und für das Mädchen kommt jede Hilfe zu spät. Nun steht der 20-jährige Deutsche wegen Totschlags vor Gericht und denkt über seine Tat nach.

In einem sehr emotionalen Videogeständnis gesteht der junge Mann den Mord an seiner 17-jährigen Ex-Freundin im Oktober 2023. In Kiel hat der Totschlagsprozess gegen den 20-Jährigen begonnen. "Ich wollte ihr nicht wehtun, das wollte ich nie", sagte er und zeigte in der Videoaufzeichnung, die das Landgericht während der Haftverhandlung vorlegte, Anzeichen von Verzweiflung. "Ich war da, und es ist passiert. Ich bin derjenige, der ihr das Leben genommen hat."

Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Totschlags und mehrerer anderer Straftaten angeklagt. Er befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Der 20-jährige Deutsche, der bereits vorbestraft war, schilderte während der mehrstündigen Anhörung die Abfolge der Ereignisse, die zu der Tat führten.

Seine Freundin hatte ein Verhältnis mit einem Ex-Freund, was ihn verärgerte. Die 17-Jährige und er vereinbarten daher, die Beziehung zu beenden. Am Tag der Tat traf er sowohl seine Ex als auch deren Ex am Hauptbahnhof. Sie fuhren gemeinsam im Auto eines Freundes zur Wohnung seiner Mutter, um zu reden. Es kam jedoch zu einem Streit. Der 20-Jährige gab zu, seine Ex-Freundin und ihren Ex-Freund mit einer falschen Waffe in der Wohnung erschossen zu haben. "Ich konnte nicht aufhören zu schießen. Ich wollte es nicht."

Die Situation verlagerte sich auf die Straße, wo die vierte Person, die in ihrem Auto gewartet hatte, aktiv an dem Geschehen teilnahm. Er habe dem Mann die Schlüssel abgenommen und seine Ex-Freundin gezwungen, mit ihm allein in diesem Auto zu fahren, sagte der Angeklagte. Er habe nur einen ruhigen Ort gesucht, um mit ihr zu reden. Während der Fahrt hatte er ein Messer in der Hand. Als seine Freundin nicht aufhörte zu schreien, wollte er sie zum Schweigen bringen. "Ich wollte, dass sie aufhört zu schreien. Ich habe dann mit dem Messer auf sie eingestochen, was ich nicht wollte", sagte der Angeklagte und rang nach Worten.

Mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel

Nachdem er erkannt hatte, dass sich seine Freundin in einem schweren Zustand befand, wollte er sie nur noch ins Krankenhaus bringen, um ihr Leben zu retten. "Sie war der wichtigste Mensch in meinem Leben. Und jetzt ist sie weg." In Panik fuhr er mit hoher Geschwindigkeit und hupend am Bahnhof vorbei und raste bei roter Ampel über eine Kreuzung im Stadtzentrum. "Ich hatte keine Ahnung, wo ich sie gestochen hatte."

Es kam zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug. Rettungskräfte versuchten, die 17-Jährige wiederzubeleben. Leider schaffte sie es nicht und erlag im Krankenhaus ihren Verletzungen. Der Messerstich traf das Herz des Teenagers. Der Fahrer und der Beifahrer des anderen Wagens wurden verletzt, ebenso wie der Angeklagte.

"Es tut mir so leid, was ich getan habe", sagte der 20-Jährige, der von Schuldgefühlen überwältigt schien. Er verfolgte seine eigene Aussage im Gerichtssaal und wirkte dabei meist regungslos und blass. Der Angeklagte vermied es, die Projektion anzuschauen und hielt seinen Blick von den anderen Prozessbeteiligten abgewandt.

Höchststrafe von zehn Jahren

Die Vernehmung ergab, dass der Angeklagte ein schwieriges Verhältnis zu seinen geschiedenen Eltern hatte. Er lebte bei seiner Mutter in Kiel. Sein Verteidiger versprach, im Laufe des Prozesses weitere Informationen über die persönlichen Verhältnisse seines Mandanten zu geben.

Der Strafrahmen für Totschlag beginnt bei fünf Jahren Freiheitsentzug. Wird der zur Tatzeit 19 Jahre alte Angeklagte als Minderjähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt, beträgt die maximal mögliche Jugendstrafe für Totschlag zehn Jahre. Der Prozess wurde am 23. Mai fortgesetzt, bis zum 12. Juli sind neun weitere Anhörungen angesetzt.

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Quelle: www.ntv.de

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